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VHS: Patientenverfügung und Vorsorge
6. März 2018 @ 18:00 - 21:00

„Nicht abwarten – selbst vorsorgen“! Jeder von uns – unabhängig vom Alter – kann in Lebenssituationen geraten, in denen er nicht mehr eigenverantwortlich für sich handeln und entscheiden kann, beispielsweise durch einen Unfall, eine Krankheit oder eine Demenz im Alter. Zur Regelung all Ihrer Angelegenheiten können Sie für einen solchen Fall eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass auch Ehepartner oder Kinder nur aufgrund einer Vollmacht für Sie handeln dürfen. Dies gilt auch für ärztliche Behandlungen und die Feststellung Ihres Patientenwillens (Patientenverfügungsgesetz).
Heike Ripsam, Koordinatorin und Querschnittsbeauftragte des INI Betreuung e.V., wird am Montag, 06. März, 18:00 Uhr im CURANUM, Seniorenpflegezentrum Liesborn darüber informieren, wie Sie für solche Fälle vorsorgen können und was Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen beachten sollten. Die VHS-Veranstaltung ist gebührenfrei und kann ohne vorherige Anmeldung besucht werden. : www.vhs-beckum-wadersloh.de