Liesborn (mw/bb). Auf der Waldliesborner Straße wurden kürzlich neue Tempo-70-Schilder aufgestellt – eine Maßnahme, die offenbar auf einen tragischen Unfall Ende 2024 zurückgeht. Wie die zuständige Kreisverwaltung Warendorf auf Anfrage von MW mitteilte, ging nach dem tödlichen Unfall auf der Kreisstraße ein Antrag eines Anwohners auf Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein. Dies führte zu einer umfassenden Prüfung durch die zuständigen Behörden.
Im Rahmen dieses Prüfverfahrens wurden verdeckte Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt und die Unfalllage mit der Polizei abgestimmt. Dabei stellte sich heraus, dass das Geschwindigkeitsniveau in diesem Bereich auffällig hoch war und es in den letzten fünf Jahren zu mehreren schweren Unfällen kam – allerdings ohne, dass die Kriterien für eine offizielle Unfallhäufungsstelle erfüllt waren.
Anfang der Woche traf sich die Unfallkommission, bestehend aus Vertretern der Bezirksregierung, der Polizei, des Straßenbaulastträgers, der Gemeinde und der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Warendorf, um geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu beraten. Im Ergebnis wurde beschlossen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit vom Kurvenbereich bis zur Kreuzung Waldliesborner Straße / Auf der Drift auf 70 km/h zu reduzieren. Zusätzlich soll die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch Kontrollen überwacht werden.
Die Entscheidung zur Temporeduzierung verfolgt zwei Hauptziele: Zum einen soll sie verhindern, dass die Kurve unterschätzt wird, zum anderen soll sie die Sicherheit für ein- und abbiegende Fahrzeuge an der Kreuzung erhöhen. Darüber hinaus wurde beschlossen, einen Baum in der Kurve zu fällen, da er wiederholt zu schweren Unfallfolgen beigetragen hatte.
Mit diesen Maßnahmen will die Unfallkommission das Unfallgeschehen auf der Waldliesborner Straße eindämmen und die Verkehrssicherheit nachhaltig verbessern. Ob die neuen Regelungen den gewünschten Effekt erzielen, bleibt abzuwarten.
Foto/Text: B. Brüggenthies, zus. Quelle: Statement auf die redaktionelle Anfrage an die Kreisverwaltung WAF
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