Wadersloh (mw). Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die sogenannte „Getrenntsammlungspflicht für Textilien“. Ziel der neuen Vorgaben ist es, die Wiederverwendung und das Recycling von Alttextilien gewährleisten zu können. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert, wie sie mit der Entsorgung von Textilien umgehen sollen. Die zuständige Sachbearbeiterin der Gemeinde Wadersloh, Beate Sudkamp, erläutert, was nun zu beachten ist.
„Durch die teils widersprüchliche Berichterstattung in den vergangenen Wochen sind die Bürgerinnen und Bürger zum Teil verunsichert. Uns haben seit Jahresbeginn zahlreiche Anfragen zur Getrenntsammlungspflicht von Textilien erreicht. Viele denken, sie müssen auch verschmutzte und kaputte Kleidungsstücke in die Altkleidersammlung bringen“, erklärt Beate Sudkamp von der Gemeinde Wadersloh. „Das stimmt so natürlich nicht. Im Prinzip ändert sich mit Inkrafttreten der neuen Vorgaben für die Bürgerinnen und Bürger nichts“, stellt sie klar. Es gehe eher darum, bestehende Systeme im Sinne der Kreislaufwirtschaft noch besser zu nutzen. „Selbstverständlich gehören löchrige Socken, verschmutzte Hosen und Co weiterhin in den Restabfall. Was nicht mehr als Kleidung tragbar ist, darf entsorgt werden“, so Sudkamp.
Es bleibe also im Wesentlichen auch im neuen Jahr alles beim Alten, betont Beate Sudkamp. Die Änderung in 2025 bedeute vielmehr, dass Kommunen eine Getrenntsammlung anbieten müssten, wenn es diese noch nicht gebe. „Derzeit haben wir in der Gemeinde Wadersloh genügend solcher Sammelcontainer und müssen daher noch nicht tätig werden“, erklärt sie. Darüber hinaus ruft die Abfallberaterin alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, gut erhaltene Kleidungsstücke bei der DRK Kleiderkammer an der Diestedder Straße 39 in Wadersloh (in den Räumen der Firma Gloria) oder bei anderen sozialen Initiativen abzugeben.
Quelle: Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung Wadersloh