Wadersloh (mw). Nicht abwarten – selbst vorsorgen! Jeder Mensch – unabhängig vom Alter – kann in Lebenssituationen geraten, in denen nicht mehr eigenverantwortlich gehandelt und entschieden werden kann. Zur Regelung aller Angelegenheiten kann für einen solchen Fall eine oder mehrere Personen des Vertrauens bevollmächtigt werden. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass auch Ehepartner/innen oder Kinder nur aufgrund einer Vollmacht handeln dürfen. Dies gilt auch für ärztliche Behandlungen und die Feststellung des Patientenwillens (Patientenverfügungsgesetz).
Heike Ripsam, Koordinatorin und Querschnittsbeauftragte der INI Betreuung e.V., wird am Mittwoch, 20.11.24 um 17 Uhr im Ratssaal Wadersloh darüber informieren, wie für solche Fälle vorgesorgt werden kann und was bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen beachten werden sollte.
Anmeldung und weitere Informationen unter www.vhs-beckum-wadersloh.de oder telefonisch unter 02521 29-4207.
Quelle: VHS