Liesborn (mw/bb). Die Diskussion um die Denkmaleigenschaft der Hofanlage an der Lippstädter Straße in Liesborn zeigt unterschiedliche Perspektiven auf und wird seit Monaten diskutiert. Das Thema wird nun erneut bei der gemeinsamen 23. Sitzung des Hauptausschusses und der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Wadersloh behandelt. Die Sitzung findet am Mittwoch, 18. September 2024, um 17:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Wadersloh statt. Hier wird abschließend über die Unterschutzstellung der Hofanlage entschieden, wobei insbesondere die Neubauten weiterhin Gegenstand kontroverser Diskussionen sind. In einem Statement äußerte sich der Architekt nun kritisch zu dem LWL-Gutachten, das u.a. die künstlerische Ausgestaltung der Inschriften an den Gebäuden infrage gestellt hatte.
LWL spricht Neubauten die Denkmaleigenschaft ab
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hatte in seiner Stellungnahme vom 22. Juli 2024 klar gegen die Unterschutzstellung der neu errichteten Gebäude auf der Hofanlage an der Lippstädter Straße argumentiert. Die Prüfung ergab, dass die Neubauten nicht die Kriterien für eine Denkmaleigenschaft erfüllen, da sie weder originale noch historisch bedeutsame Nachbauten seien. Der LWL bemängelte dabei insbesondere die stilistischen Elemente der Neubauten, wie beispielsweise Runenschnitzereien, die ein verzerrtes Bild der regionalen Geschichte vermitteln würden. Hingegen wurde das historische Haupthaus, ein Vierständerbau aus dem 18. Jahrhundert, als schützenswert eingestuft.
Hitzige politische Diskussion im Fachausschuss
In der Kommunalpolitik wird die Unterschutzstellung der Hofanlage weiterhin kontrovers gesehen. Bereits seit November 2023 beschäftigt sich der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport mit dem Thema, wobei es im Nachfolgenden mehrfach zu Verzögerungen kam. Zwischenzeitlich hatte Landrat Dr. Olaf Gericke die causa Hofanlage zur Chefsache erklärt. Der LWL bekräftigte in einer erneuten Stellungnahme im Juli 2024 dann die Ablehnung der Unterschutzstellung der Neubauten, was die Diskussion in der 18. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 26. August Ausschuss beeinflusste. Die Gemeinde Wadersloh als zuständige „Untere Denkmalbehörde“ sieht in der Beschlussvorlage nunmehr vor, nur doch das historische Haupthaus unter Schutz zu stellen. Die neu erbauten Gebäude der Hofanlage wären demnach auch nach der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes nicht schützenswert. Der ursprüngliche Plan hätte einen vollständigen Denkmalschutz vorgesehen, was durch eine Novellierung des DenkmalschutzG grundsätzlich möglich gewesen wäre.
Kritische Stimmen vom Erstgutachter und dem Architekten
Der ursprüngliche Gutachter der Hofanlage, Wolf Bredow von der Interessengemeinschaft Bauernhaus (IgB), stellte sich gegen die Einschätzung des LWL und betonte im Gespräch mit MW am 27. August die historische und kulturelle Bedeutung der Neubauten (zum Beitrag). Er kritisierte die enge Auslegung des Denkmalbegriffs und hob hervor, dass auch individuelle Verzierungen historisch bedeutsam sein können. Hierzu äußerte sich auch der Architekt der Neubauten. Er wies in einem schriftlichen Statement darauf hin, dass die Gebäude trotz ihres Neubaucharakters auf historischen Vorbildern basieren und handwerklich anspruchsvoll gestaltet seien. Der Architekt kritisierte scharf, dass der zuständige Gutachter des LWL die Neubauten nicht vor Ort begutachtet habe und seine Einschätzung auf unzureichender Grundlage erfolgte. Insbesondere wies er die Interpretation der verwendeten Runen als politisch belastete Symbole zurück und verteidigte sie als künstlerischen Ausdruck. Er unterstrich, dass die Bauten auch nach ihrer Entstehung einen historischen Quellenwert hätten und die Ablehnung des LWL daher nicht sachgerecht sei.
Während der LWL die Neubauten als historisch unbedeutend ablehnt, sehen der ursprüngliche Gutachter und der Architekt sie als kulturell und handwerklich wertvoll an. Die politische Diskussion führte bisher zu der vorläufigen Entscheidung, nur das historische Haupthaus unter Denkmalschutz zu stellen, während die Neubauten von dieser Regelung ausgeschlossen bleiben. Die bevorstehende Sitzung am 18. September wird voraussichtlich die endgültige Entscheidung über den Umgang mit der gesamten Hofanlage bringen.
Symbolbild & Text: mw/bb., zus. Quellen: Öffentliches Bürgerinformationssystem d. Gem. Wadersloh (abgerufen am 10. und 11. September, Ausschusssitzung vom 26. August 2024, Gespräch mit Wolf Bredow am 27. August 2024, Stellungnahme des LWL vom 22. Juli 2024.