Wadersloh (mw/bb). Vor den Sommerferien schlugen auch am Grundschulstandort Wadersloh die Protestwellen hoch: Mehrere Eltern und Schulkinder demonstrierten gegen die Abordnungen von Lehrkräften ins Ruhrgebiet. Nun berichtet der WDR mit Verweis auf die Bezirksregierung Münster und das Verwaltungsgericht, dass die Abordnungspraxis im Münsterland gestoppt wird. Das Gericht entschied, dass das Vorgehen rechtswidrig ist.
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Münster hat die Abordnungspraxis der Bezirksregierung Münster gestoppt, die Lehrerinnen und Lehrer ins Ruhrgebiet versetzen wollte, um den Personalmangel an Grundschulen zu beheben. Insgesamt sollten rund 260 Lehrkräfte von Schulen im Münsterland in die Emscher-Lippe-Region und die Schulamtsbezirke Gelsenkirchen, Bottrop und Recklinghausen versetzt werden.
Zwei betroffene Lehrer im Münsterland hatten gegen ihre Versetzung geklagt und bekamen vom Gericht Recht. Die Entscheidung des Gerichts, die bereits in fünf weiteren Fällen ähnlich ausfiel, kritisiert insbesondere die willkürlichen und nicht nachvollziehbaren Auswahlkriterien. Das Gericht bemängelte, dass das Verfahren in mehrfacher Hinsicht gegen das Beamtengesetz verstoße und die Bezirksregierung Münster ihre Entscheidungsfreiheit missbraucht habe.
Infolge des Urteils dürfen die 14 betroffenen Lehrkräfte an ihren bisherigen Schulen bleiben. Ein vollständiger Stopp der Versetzungen für das kommende Schuljahr wurde jedoch nicht verhängt, sodass die meisten der geplanten 256 Versetzungen weiterhin durchgeführt werden. Anwälte und Experten erwarten, dass ähnliche Urteile in den noch offenen Verfahren ergehen werden.
In einem Statement vom 7. August erklärte Regierungspräsident Andreas Bothe, dass die Bezirksregierung Münster die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Münster respektiert und die betroffenen Versetzungen zum Schulstart aufhebt. Er betonte jedoch, dass Abordnungen grundsätzlich weiterhin möglich sind und die meisten der geplanten 256 Versetzungen wie geplant stattfinden werden. Künftige Abordnungen sollen die vom Gericht aufgezeigten Ermessensfehler berücksichtigen. Den betroffenen Schulen wird Unterstützung angeboten, um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen.
Anm. d. Red.: Ob es bei den Betroffenen auch um Lehrkräfte des Grundschulverbunds Wadersloh geht, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt.
Quelle: WDR (externer Link), Bezirksregierung MS (externer Link)