Liesborn (mw). Die einen sind dafür – die anderen dagegen. Beides ist legitim, es würde aber in diesem Fall sehr dienlich sein, wenn man sich selbst ein Bild macht. Die Rede ist von der umstrittenen Hofstelle des Holztechnikers und Architekten Norbert Heckenkemper, die im Außenbereich am Rande des sogenannten Nonnenholzes an der Straße zwischen Liesborn und Lippstadt liegt.
Zahlreiche Mitglieder und Freunde des Heimatvereins Liesborn e.V. nahmen in der vergangenen Woche die Gelegenheit wahr, mit dem Fahrrad, das versteckt gelegene Anwesen zu besuchen. Auf den ersten Blick fühlt man sich in ein Anwesen aus dem 18. Jahrhundert versetzt. Wolf Bredow von der Interessengemeinschaft Bauernhaus e.V. erläuterte in einer Einführung, dass lediglich das Wohnhaus ein Original von 1717 darstellt. In den 1990er Jahren hatte Norbert Heckenkemper dann begonnen, das heruntergekommene Gebäude zu restaurieren. Seine Leidenschaft für alte Handwerkstechniken ließ ihn anschließend nicht ruhen, so dass er weitere Gebäude nach dem Stil des 18. Jahrhunderts errichtete. Neben einem Zweiständer-Deelenhaus umfasst die Hofstelle heute noch ein Backhaus, ein Brennhaus, eine Fachwerk-Remise, einen Speicher und einen Holzschuppen. Dabei handelt es sich dabei um originalgetreue Nachbauten, wobei unterschiedliche Ansichten zur Denkmalwürdigkeit diskutiert werden.
Diese Sachlage stand natürlich im Mittelpunkt des Besuches der Heimatfreunde. Die Einstufung des Vierständer-Wohnhauses als Denkmal gilt als unstrittig. Anders sieht es dagegen mit den Nebenbauten aus, die zwar naturgetreue Nachbauten historischer Hofgebäude sind, jedoch ohne Baugenehmigung errichtet wurden und somit baurechtlich aus der Sicht des Kreises Warendorf als Schwarzbauten angesehen werden. Es handelt sich aber um unterschiedliche Rechtsbereiche, denn eine Unterschutzstellung als Denkmal obliegt der Gemeinde Wadersloh. Nach der Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW v. 13.04.2022 heißt es in §2 Abs. 1: „Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht.“ Dieses kann bei Sachen u.a. für die Kunst- und Kulturgeschichte, für die ein Interesse der Allgemeinheit besteht, gelten.
Denkmalwürdigkeit oder Abrissverfügung? Um sich dazu selbst eine Meinung bilden zu können, hatten die Liesborner Heimatfreunde vor Ort die Möglichkeit nach Besichtigung und Begehung, zu einer eigenen Meinung zu kommen. Norbert Heckenkemper, Wolf Bredow und Michael Hanhues, der mittlerweile die Eigentumsrechte der Hofstelle besitzt, standen den Besuchern für Detailfragen gerne zur Verfügung.
Eigentümer und Erbauer haben bei der Gemeinde Wadersloh eine Unterschutzstellung aller Gebäude der Hofstelle beantragt. Die mit tradierten Handwerkstechniken hergestellten umstrittenen Nachbauten dürften in dieser Form mit ihrem kulturhistorischen Überlieferungswert nirgendwo in Deutschland umgesetzt worden sein.
Im September wird der Hauptausschuss der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde zu einer Entscheidung kommen, ob die Gebäude unter Schutz gestellt werden. Sollte dieses der Fall sein, dann ist der Kreis Warendorf als Obere Denkmalbehörde und als Bauamt gefragt. Wie drückte es ein Teilnehmer aus: „Vielleicht kommt es zum Erhalt, aber zur Untersagung einer Nutzung.“
Quelle: Heimatverein Liesborn, Bernd-Peter Kerkemeyer