Wadersloh (mw/bb). Am Mittwoch (24. April) stand im Rahmen einer kombinierten Ausschusssitzung von Hauptausschuss und SKA (Ausschuss für Schule, Kultur und Sport) auch ein umfassender Tagesordnungspunkt zu den aktuellen Neuerungen des Denkmalschutzgesetzes NRW statt. Dazu referierte Dr. Jörg Niggemeyer (BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Paderborn).
Hintergrund der Einladung des Fachanwalts ist die aktuelle Diskussion um die Unterschutzstellung der „historischen“ Hofanlage in Liesborn, die bereits große Aufmerksamkeit erregt hat. Mit den zusätzlichen Infos sollte der Prozess und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Denkmalpflege den politischen und administrativen Vertretern der Gemeindeverwaltung vorgestellt werden.
Hintergrund: Die Änderungen im Denkmalschutzgesetz NRW
Das Denkmalschutzrecht in NRW, das seit 1980 besteht und in der Landesverfassung verankert ist, hat mehrere Änderungen erfahren. Diese beinhalten die klare Definition des Denkmalbegriffs, das Eintragungsprinzip und die Möglichkeit, dass Objekte auch ohne Eintragung als Denkmäler gelten können, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die jüngste Überarbeitung seit dem Jahr 2020 führte zu Änderungen beim Eintragungsprinzip und ermöglicht nun teilweise den Denkmalschutz „kraft Gesetz“ mit entsprechenden Schutzpflichten.
Seit der Novellierung des Gesetzes vor anderthalb Jahren haben die Gemeinden mehr Mitspracherechte erhalten, eine Entwicklung, die lokale Politiker seit Langem fordern. Die Verfahrensrechte des Landschaftsverbandes (LWL) wurden hingegen abgeschwächt. Als Denkmalfachamt unterstützt und berät er auf allen Ebenen, z.B. durch Erstellung von Gutachten, kann aber nicht mehr Entscheidungen innerhalb von…