Wadersloh (mw/bb). Am 1. März berichteten wir über den „offenen Brief“ und einen Antrag der Gruppe ZIN19 an Rat und Gemeinde. Thematisiert wurde darin erneut die Abfallentsorgung und die Einführung weiterer Mülltonnen-Größen. Die Gruppe sah das Thema noch nicht abschließend politisch beraten und sah sogar eine vermeintliche Rechtsverletzung (BEITRAG). Dies dementierte Bürgermeister Christian Thegelkamp in der Ratssitzung am 19. März ausdrücklich.
Was war der Hintergrund? – Die Gruppe ZIN 19 warf der Gemeinde Wadersloh vor, Abfallgebühren unrechtmäßig zu verwenden, indem sie Windelsäcke für Senioren und Familien subventioniert. ZIN 19 argumentiert, dass solche sozialen Gebührenabschläge vollständig durch allgemeine Haushaltsmittel und nicht durch die Gebühren anderer Abfallnutzer finanziert werden sollten. Die Gemeinde weist diese Vorwürfe jedoch zurück, indem sie am Dienstag klarstellte, dass die Kosten für Windelsäcke tatsächlich seit ihrer Einführung im Jahr 2011 aus dem allgemeinen Haushalt gedeckt werden, mit speziell dafür vorgesehenen Budgetposten in den Produkten 05.03.01 und 06.03.01. Bürgermeister Christian Thegelkamp bedauerte in diesem Zusammenhang, dass die Medien ohne vorherige Klärung der Fakten über den „offenen Brief“ berichteten.
ZIN19 nahm am 20. März Stellung zu den Aussagen in der Ratssitzung. Aus Sicht der Gruppe bleiben auch nach der Mitteilung des Bürgermeisters weiterhin offene Fragen. Aus dem Teilhaushalt Abfallbeseitigung/-entsorgung 11.01.01 sei nicht zu ersehen, dass Zuführungen aus Zuschüssen erfolgen. Die Einnahmen aus Müllabfuhrgebühren und Erträge aus Windelsäcke werden hingegen genau beziffert, jedoch nicht die Betriebskosten (Recyclinghof, Deponiekosten und der Aufwand Windelsäcke). Da andere Teilpläne des Haushaltsplans mit exakten Beträgen versehen werden, fragt man sich, was der Grund dafür ist.
In den letzten Jahren wurden, laut ZIN19, lediglich Zuschüsse im Haushaltsplan festgelegt. Die geforderten tatsächlichen Kosten wurden nicht ermittelt. Für die Kalkulation der Gebühren ist nach Ansicht von ZIN19 eine entsprechende Gebührenbedarfsrechnung zwingend erforderlich. ZIN19 stellt daher weiterhin infrage, dass die Zuschüsse korrekterweise dem Gebührenhaushalt zufließen. Diese Zuschüsse sind dem Teilhaushalt Abfallbeseitigung/-entsorgung zuzuführen, da aus Sicht der Gruppe die sozial nicht begünstigten Abfallgebührenzahler benachteiligt werden. Die Zuschüsse würden darüberhinaus im Teilhaushaltsplan nicht ausgewiesen.
Ein klärendes Gespräch zwischen Gemeindeverwaltung und der Gruppe ZIN19 soll Anfang April stattfinden. UPDATE: Eine Presseanfrage von MW und die Bitte nach einem Statement ließ die Gemeindeverwaltung unbeantwortet
zus. Quelle: Ratssitzung vom 19. März 2024, Statement der Gruppe ZIN19 auf Anfrage von MW