Düsseldorf (mw). Die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist auf selbstständige Frauen und Unternehmerinnen angewiesen. Im Jahr 2022 wurden 31 Prozent der gewerblichen Gründungen von Frauen getätigt, während es in den freien Berufen rund 52 Prozent waren. Diese Frauen sind jedoch bisher im Mutterschutz benachteiligt. Auf Initiative von Wirtschaftsministerin Mona Neubaur hat das Landeskabinett daher am Dienstag, den 5. März 2024, beschlossen, im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Einführung eines Mutterschutzes für Selbstständige einzubringen. Das Ziel ist es, die Benachteiligungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt abzubauen, heißt es in der offiziellen Presseverlautbarung.
Anlässlich des Internationalen Frauentages (8. März) tauschte sich Wirtschaftsministerin Mona Neubaur mit Unternehmerinnen in Düsseldorf über die Vereinbarkeit von Unternehmen und Familie sowie über Schwangerschaft und Elternzeit aus.
Wirtschaftsministerin Neubaur erklärt: „Mutterschutz für Selbstständige ist längst überfällig. Alle, die ein Kind bekommen, müssen auch das Recht auf einen gesetzlichen Schutz haben. Eine Schwangerschaft darf für Selbstständige nicht die Bedrohung ihrer unternehmerischen Existenz bedeuten. Genauso wenig darf die Familienplanung Frauen davon abhalten, ein Unternehmen überhaupt erst zu gründen. Wir können es uns als Gesellschaft nicht leisten, dieses enorme unternehmerische und volkswirtschaftliche Potenzial ungenutzt zu lassen. Wenn wir die Nachteile für Selbstständige abbauen, tun wir etwas für die Gleichstellung und gegen den Fachkräftemangel. Deshalb setzen wir uns im Bundesrat dafür ein, gleichwertigen Mutterschutz zu schaffen.“
Während das Grundgesetz Müttern den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft zusichert, umfasst das Mutterschutzgesetz derzeit nur den Schutz von Müttern in Beschäftigungsverhältnissen. Es gibt gesonderte Regelungen für Beamtinnen, Soldatinnen und Richterinnen. Selbstständig tätige Frauen hingegen sind von den Schutzfristen ausgeschlossen. Sie müssen selbst für die finanzielle Absicherung vor und nach der Geburt ihres Kindes sorgen, während sie nicht arbeiten und daher auch keine Einnahmen erzielen können. Die Ausfallzeiten aufgrund von Schwangerschaft und Geburt führen dann zu Auftrags- und Umsatzrückgängen für selbstständige Frauen. Insbesondere junge Unternehmen, die in der Regel noch keine ausreichenden Rücklagen für eine angemessene Vorsorge gebildet haben, sind von Insolvenz bedroht, was auch den Verlust von Arbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen zur Folge haben kann.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Frauen Unternehmen gründen oder übernehmen können. Die Initiative der Landesregierung im Bundesrat unterstützt das Ziel, den Frauenanteil bei Gründungen sowie in der Geschäftsführung von Start-ups und kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen und gleichwertige Bedingungen für Frauen und Männer in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Selbstständigkeit zu schaffen.
zus. Quelle: Wahlkreisbüro Hedwig Tarner MdL, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN