Münster (pbm/mek). Die künftigen Pastoralen Räume im Bistum Münster werden am 1. Januar 2024 durch Bischof Dr. Felix Genn kirchenrechtlich als Kirchengemeindeverbände errichtet werden. Kirchengemeindeverbände sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie sollen insbesondere die Pfarrer von Verwaltungsaufgaben entlasten, die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden fördern und als mögliche Anstellungsträger kirchlichen Personals einen flexibleren Personaleinsatz gewährleisten. Diese Rahmenbedingungen haben der Generalvikar des Bistums Münster, Dr. Klaus Winterkamp und Daniel Gewand, Geschäftsführer des Prozesses zur Entwicklung pastoraler Strukturen im Bistum Münster, am Freitag, 10. Februar, auf der Sitzung des Diözesanrates genannt. Der Prozess stand im Mittelpunkt der Beratungen des obersten synodalen Mitwirkungsgremiums der Diözese. Weitere Themen waren unter anderem das Integrierte Klimaschutzkonzept für das Bistum Münster und die synodalen Prozesse in Deutschland und auf Ebene der Weltkirche.
Winterkamp und Gewand gingen auf weitere Rahmenbedingungen des Strukturprozesses ein: So werden die Pastorale Räume die künftigen Einsatzebenen und planerischen Ebenen für das Seelsorge-Personal werden. Anstellungsträger des pastoralen Personals bleibt das Bistum. Geleitet werden die Pastoralen Räume von Leitungsteams. Dabei wird es in jedem Pastoralen Raum künftig eine Verwaltungsleitung geben, um die Seelsorgerinnen und Seelsorger von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Diese Stellen werden komplett vom Bistum refinanziert. Zusätzlich ist es weiterhin möglich, auf Pfarreiebene Verwaltungsreferenten zu beschäftigen, die der Verwaltungsleitung zuarbeiten werden. Zudem soll es in der Startphase der Pastoralen Räume Koordinatoren oder Prozessbegleitungen geben, die den Prozess kommunikativ begleiten und mithelfen sollen, offene Fragen zu klären.
Der Generalvikar und der Geschäftsführer erläuterten weiter, dass es perspektivisch im Bistum Münster vier strukturelle Ebenen geben werde: Die Pfarrei, den Pastoralen Raum, das Kreisdekanat und das Bistum. Die Dekanatsstruktur werde dauerhaft wegfallen. „Insgesamt ist es das Ziel, schlanke Strukturen zu schaffen“, sagte Generalvikar Winterkamp. Das gelte auch für die künftigen Gremienstrukturen, die derzeit erarbeitet werden. In zahlreichen Themengruppen werden Überlegungen im Blick auf die Seelsorge, die Organisation und das Personal in den künftigen Pastoralen Räumen angestellt. Unter anderem die folgenden Perspektiven werden derzeit in den Gruppen in den Blick genommen: Pfarreien, in denen Leitungsaufgaben von Teams unter Beteiligung von Ehrenamtlichen wahrgenommen werden; mehr Kompetenzen und Verantwortung für Nicht-Priester bei der Leitung von Gottesdiensten; neue Mitwirkungs- und Entscheidungsgremien in den Pfarreien; Priester, Diakone, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, die in einer veränderten Kirchensituation neue Rollen haben und andere Aufgaben übernehmen; Festlegung der Tätigkeitsfelder, in denen Seelsorgerinnen und Seelsorger künftig arbeiten werden; Entwicklung von Pastoralplänen für die Pastoralen Räume, die als Steuerungselemente einer gemeinsamen Seelsorge dienen und auch die Frage der Immobilienentwicklung in den Blick nehmen. Ziel sei es, die Arbeit in den Themengruppen bis zum Ende des Jahres abzuschließen.
Daniel Gewand und Klaus Winterkamp gingen auch auf die territorialen Strukturen der künftigen Pastoralen Räume ein. Hierzu hatten Bischof Genn und die Bistumsverwaltung den Pfarreien im vergangenen Jahr Vorschläge vorgelegt. Diese wurden in den zurückliegenden Wochen und Monaten vor Ort diskutiert. Häufig, so betonten Generalvikar und Geschäftsführer, habe es positive Voten der Pfarreien zu den Vorschlägen der Bistumsleitung gegeben habe. In einigen Fällen wurden Alternativvorschläge gemacht, die als sinnvoll angesehen werden. Wo noch Klärungsbedarfe bestehen, werde es nun noch einmal Gespräche geben. Ende April wird die Struktur der künftigen Pastoralen Räume abermals im Diözesanrat vorgestellt und dann durch Bischof Genn veröffentlicht werden.
In der Diskussion merkten Mitglieder des Diözesanrates an, dass es beim Zuschnitt in einigen wenigen Pastoralen Räumen weiterhin Klärungsbedarf gebe. Zudem stellten sie die generelle Frage, ob es gelingen könne, genügend engagierte Menschen in den künftig großen Räumen zu gewinnen. Allen Mitwirkenden – den Regionalteams als auch den Gremien vor Ort – sprachen sie aber auch ihren Dank aus und gaben der Steuerungsgruppe ein Votum für die weiteren Schritte in diesem Prozess.
Weitere Informationen gibt es auf www.bistum-muenster.de/strukturprozess
Quelle: Bistum Münster
Hintergrund: Pastorale Räume
Wadersloh (mw/bb). Bischof Felix Genn hat bereits im Jahr 2021 festgelegt, dass es im Rahmen der Umstrukturierungsprozesse im Bistum Münster keine weiteren Pfarrei-Fusionen von Pfarreien geben wird. Sehr wohl wird aber als notwendig angesehen, dass Pfarreien untereinander stärker kooperieren müssen. Auch das Zusammenspiel zwischen hauptamtlich Beschäftigten und Ehrenamtlichen soll gestärkt werden. Mit der Schaffung „Pastoraler Räume“ sollen auch inhaltlich Perspektiven christlicher Gemeinschaft und kirchlichen Lebens gestaltet werden. Für die Pfarrei St. Margareta (Wadersloh, Diestedde, Liesborn, Benteler und Bad Waldliesborn) käme nach derzeitiger Beratung die Schaffung eines pastoralen Raums mit St. Franziskus (Neubeckum), St. Stephanus (Beckum) und St. Ida Herzfeld/Lippborg infrage. Derzeit werden die Zielsetzungen noch in den Gruppen und Gremien der Pfarreien beraten. Wie das Bistum Münster mitteilte, dürfte die endgültige Entscheidung dann im kommenden April fallen.