Wadersloh (mw). Nach den Lockerungen der Corona- Schutzverordnung ist die Maskenpflicht in NRW aktuell nur noch in besonders sensiblen Bereichen vorgesehen. Daher entfällt ab sofort auch im Rathaus der Gemeinde Wadersloh für alle Besucherinnen und Besucher sowie für die Beschäftigten die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
Die Gemeinde setzt damit bis auf Weiteres auf die Freiwilligkeit der Besucherinnen und Besucher. Wer möchte, kann selbstverständlich weiterhin eine Maske im Rathaus tragen. Auf die Einhaltung der bekannten Abstände sollte ebenfalls geachtet werden, teilt die Gemeindeverwaltung mit.
Quelle: Gemeinde Wadersloh