Kreis Warendorf (mw). Am heutigen Freitag (26. November) meldet der Kreis Warendorf 170 neue Infektionen. Diese stehen 145 Gesundmeldungen gegenüber. Damit steigt die Zahl der aktiven Fälle auf 1.314 (Vortag: 1.289). Seit März des vergangenen Jahres wurden insgesamt 16.285 (Vortag: 16.115) Infektionen registriert. Als gesundet gelten 14.693 Personen (Vortag: 14.548). Seit Beginn der Pandemie sind 278 Personen im Kreis in Zusammenhang mit Covid-19 verstorben. Die Krankenhauszahlen stehen aus technischen Gründen heute leider nicht zur Verfügung. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) und Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW) liegt die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis, also die Zahl der in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner positiv auf das Coronavirus getesteten Personen bei 284,4 (Vortag: 271,4). Die aktuellen Fallzahlen in Wadersloh: 57 aktive Fälle (+3), 644 Gesundete (+9), 29 Verstorbene, insgesamt 730 Infektionen (+12).
Gemeinde Wadersloh weist auf 2G-Regeln hin
Wadersloh (mw). Als Folge der deutlich gestiegenen Corona-Infektionen hat die Landesregierung NRW die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen angepasst. Ab sofort gelten zur Begrenzung der erneut steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen und insbesondere zur Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten neue Vorgaben im Freizeitbereich. Angesichts der deutlich gestiegenen Corona-Infektionen auch in der Gemeinde Wadersloh begrüßt Bürgermeister Christian Thegelkamp die Neuregelung: „Wir spüren leider auch in der Gemeinde Wadersloh eine Zunahme der Infektionen. Die neuen Fälle, die uns vom Gesundheitsamt gemeldet werden, zeigen in diesem Zusammenhang, dass die deutliche Mehrheit der Neuinfektionen bei ungeimpften Personen auftritt. Die Einführung von 2G ist daher unumgänglich, wenn wir uns die Chance auf ein relativ ‚normales‘ Weihnachtsfest erhalten wollen. Und auch das kann nur gelingen, wenn wir die Quote der Erst- und Zweitimpfungen noch einmal sehr deutlich steigern.“
Aktuell sind etwa 71 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. Eine Auffrischungsimpfung wird ab etwa 6 Monaten nach der 2. Impfung empfohlen. Die Bürgerinnen und Bürger, die momentan auf eine dritte Impfung („Booster“) warten, werden dabei um Geduld gebeten. Diese Auffrischungsimpfung ist wichtig, aber es ist nicht erforderlich, exakt nach sechs Monaten aufzufrischen. Eine vorrangige Empfehlung zur Auffrischungsimpfung gilt für Personal in medizinischen Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen sowie für Personen ab 70 Jahren und für alle weiteren vulnerablen Gruppen.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Einführung von 2G-Regeln im Kultur- und Freizeitbereich
Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern. Der Besuch von Restaurants, Gaststätten, Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkten fällt ebenso unter diese Regelung wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche).
2G-plus-Regel in Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen
Der Besuch von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können.
Ergänzung der 3G-Regelungen
Der Zutritt zu nicht freizeitbezogenen Versammlungen in Innenräumen, Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Messen, Kongressen und Sitzungen kommunaler Gremien ist nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Auch für Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, Friseurbesuche und nicht-touristische Übernachtungen gilt die Nachweispflicht über eine Impfung, Genesung oder Testung.
Regelungen für Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.
Kontrolle und Überprüfung der aufgestellten Regelungen
Die Überprüfung der Impf- und Testnachweise erfolgt durch die verantwortlichen Veranstalter oder Betreiber. Im Rahmen angemessener Stichproben ist ein Abgleich der Nachweise mit dem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen, welches Besucher von Einrichtungen oder Veranstaltungen bei sich führen müssen. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Unterlassene Kontrollen werden mit erhöhten Bußgeldern geahndet. Bei Missachtung zentraler Regeln sind die Gewerbe- und Gaststättenaufsicht zu informieren, um die Zuverlässigkeit der Betreiber überprüfen zu können.
Impfzentrum öffnet auch an Wochentagen – Buchungen ab Samstag (27. November) möglich
Neben den Wochenenden ist das Impfzentrum des Kreises Warendorf ab nächsten Dienstag (30. November) an jedem Tag der Woche geöffnet. Das Impfzentrum auf dem Gelände der AWG in Ennigerloh bietet von Dienstag, 30. November bis Freitag, 3. Dezember in der Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr Impftermine an. Die Freischaltung hierfür erfolgt am Samstag, 27. November um 10.00 Uhr unter www.kreis-warendorf.de. Weitere Impftermine an Wochentagen werden in Kürze ermöglicht und wochenweise vergeben.
Landrat Dr. Olaf Gericke: „Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung, den vielen freiwilligen medizinischen und pharmazeutischen Fachkräften sowie den Unterstützungskräften der Bundeswehr. Mit ihrem großartigen Einsatz ermöglichen sie den Menschen im Kreis viele weitere Impftermine. Es war ein Kraftakt der gesamten Verwaltung, diese Aufgabe in so kurzer Zeit zu stemmen. Dass unser Impfzentrum so früh startklar ist und wir die niedergelassenen Ärzte bei den Impfungen jetzt noch stärker unterstützen können, ist ein Riesen-Erfolg!“
Krisenstabsleiterin Petra Schreier appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur Personen mit Termin impfen können. Begleitpersonen können ebenfalls nur mit Termin geimpft werden. In der Regel sollen sechs Monate nach der vollständigen Immunisierung vergangen sein, damit im Impfzentrum oder am Impfmobil aufgefrischt wird.“
Der Kreis weist darauf hin, dass am Impfzentrum vom 30. November an vorerst nur der Impfstoff von Moderna verimpft wird. Hintergrund ist die vom Bundesgesundheitsministerium geänderte Verteilung der Impfstoffe. „Der Wirkstoff von Moderna ist genauso wirksam und gut verträglich wie der Impfstoff von BioNTech. Zudem kann eine Kreuzimpfung den Schutz zusätzlich verstärken“, erklärt Dr. Tim Kornblum, Leiter Infektionsschutz beim Kreis Warendorf und stv. Leiter des Kreisgesundheitsamtes. Bitte beachten Sie, dass schwangere Frauen und Personen unter 30 Jahren in Deutschland nicht mit dem Impfstoff von Moderna geimpft werden dürfen. Sie werden an den bereits ausgebuchten Samstagen weiterhin BioNTech erhalten. An den zukünftigen Terminen können Schwangere und Personen unter 30 Jahren aber vorerst leider nicht mehr geimpft werden.
„Wichtig ist in der derzeitigen Situation aber vor allem, dass ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Frauen und Männer unter 30 Jahren sind auch mit einer vollständigen Impfung mit einem mRNA-Impfstoff sehr gut gegen das Virus gewappnet“, erklärt Dr. Tim Kornblum. Schwangere sollten sich nach Möglichkeit von der betreuenden Frauenärztin impfen lassen. Das Impfmobil setzt seine Tour wie geplant fort. „Wir können unter der Woche nun parallel mobile und stationäre Impfungen anbieten“, so Barbara Weil, Leiterin der Koordinierenden COVID-Impfeinheit. Am Impfmobil können täglich gut 200 Impfungen durchgeführt werden. Dabei sind wie an der Impfstelle weiterhin Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen möglich. (Kreis Warendorf) – Hinweis an die Redaktionen: BU: „Das Impfzentrum in Ennigerloh ist von Dienstag an wieder an jedem Tag der Woche geöffnet.“
Interview mit Gesundheitsamtsleiterin Dr. Anna Arizzi Rusche: „Vakzin von Moderna mindestens gleichwertig“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat angekündigt, dass es in den kommenden Wochen eventuell zu Lieferengpässen beim Impfstoff von BioNTech kommen kann. Nun soll mehr Impfstoff von Moderna zur Verfügung stehen. Wie schätzen Sie die Wirksamkeit und die Verträglichkeit der beiden Vakzine ein?
Dr. Arizzi Rusche: Im Hinblick auf die Wirksamkeit und Verträglichkeit sind beide Impfstoffe absolut gleichwertig. Sie basieren beide auf der mRNA-Technologie und zeigen eine Wirksamkeit von 90 bis 95 Prozent – das ist für Impfstoffe ein extrem guter Wert. Auch leichte Impfreaktionen sind bei beiden Vakzinen nur selten zu verzeichnen. Der Impfstoff von Moderna ruft sogar nach aktuellem Wissensstand eine leicht erhöhte Antikörper-Bildung hervor. Zudem bietet er nachweislich einen besseren Schutz vor der Delta-Variante des Coronavirus, die aktuell am meisten vorkommt. Der Impfstoff von Moderna ist sowohl für Erst- und Zweit, als auch für Auffrischungsimpfungen geeignet.
Spielt es für die Auffrischungsimpfung eine Rolle, welchen Impfstoff man zuvor bekommen hat?
Dr. Arizzi Rusche: Nein, unabhängig davon, ob man bei der Erst- und Zweitimpfung AstraZeneca, BioNTech oder Johnson & Johnson erhalten hat, kann man für die Auffrischungsimpfung sowohl BioNTech als auch Moderna einsetzen. Es ist sogar nachgewiesen, dass eine Kreuzimpfung mit verschiedenen Impfstoffen eine längere Immunreaktion bewirkt und der Schutz länger hält.
Wie schätzen sie die Wirksamkeit von Auffrischungsimpfungen allgemein ein?
Dr. Arizzi Rusche: Als sehr effektiv. Man hat beobachtet, dass das Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf nach einer Auffrischungsimpfung um ca. das zehnfache reduziert wird. Daher spricht man auch von „Booster-Impfung“, weil die Impfwirkung verstärkt wird.
Gibt es dennoch Einschränkungen für den Moderna-Impfstoff?
Dr. Arizzi Rusche: Die einzige Einschränkung ist, dass er für Personen unter 30 Jahren und für Schwangere von der STIKO nicht empfohlen wird. Für alle anderen Personengruppen ist der Impfstoff von Moderna mindestens genauso gut wie der von BioNTech.
Was ist, wenn ich als über 30-Jährige/r aber unbedingt BioNTech haben möchte?
Dr. Arizzi Rusche: Arztpraxen und Impfstellen werden in den kommenden Wochen vorwiegend Moderna bestellen und erhalten können. Daher kann ich alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises nur bitten: Haben Sie Verständnis dafür, wenn unter diesen Umständen eine freie Wahl des Impfstoffs nicht mehr möglich sein wird. Vermeiden Sie möglichst Anrufe in den Praxen, die aktuell stark belastet sind, um zu fragen, ob dort BioNTech verimpft wird. Der Impfstoff wird nun vorrangig für Unter-30-Jährige und Schwangere vorbehalten. Ich habe selbst in wenigen Wochen einen Termin für eine Auffrischungsimpfung. Noch weiß ich nicht, welchen Impfstoff ich bekommen werde. Höchstwahrscheinlich wird es Moderna sein und ich werde ihn ohne Bedenken annehmen!
Quellen: Gemeinde Wadersloh / Kreis WAF