Kreis Warendorf (mw). Das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf meldet am Mittwoch (24. November) 142 Neuinfektionen für das Kreisgebiet und damit die höchste Zahl an Neuinfektionen binnen eines Tages seit Pandemiebeginn. Die Gesamtzahl der Coronainfektionen steigt auf 15.955 (Vortag: 15.813). Aktuell zählt der Kreis 1.235 aktive Fälle (Vortag: 1.179). Als gesundet gelten 14.445 Personen (Vortag: 14.362). Unterdessen sind auch drei weitere Todesfälle in Zusammenhang mit Covid-19 bekannt geworden. Damit steigt die Zahl der Verstorbenen auf 275. Es handelt sich dabei um eine 82-jährige Frau aus Ennigerloh, einen 77-jährigen Mann aus Beckum und einen 94-jährigen Mann aus Ahlen, die in Krankenhäusern innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets stationär behandelt wurden. Der kreisweite Inzidenzwert liegt bei 256,3 (Vortag: 253,0). In den Krankenhäusern im Kreisgebiet werden derzeit 32 mit dem Coronavirus infizierte Patienten stationär behandelt, davon sieben intensivmedizinisch, hiervon vier mit Beatmung. Die Hospitalisierungsrate in NRW beträgt 4,2.
Die aktuellen Fallzahlen für Wadersloh
Wadersloh: 57 aktive Fälle (-1), 625 Gesundete (+3), 29 Verstorbene, insgesamt 711 Infektionen (+2)
NRW passt Coronaschutzverordnung an: Neue Regeln vor allem im Freizeitbereich
Düsseldorf (mw). Die NRW-Landesregierung setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 18. November und das neue Infektionsschutzgesetz um und hat die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen entsprechend angepasst. Seit dem heutigen Mittwoch (24. November 2021) gibt es verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionen. Insbesondere sollen durch die neuen Regeln die Hospitalisierungszahlen begrenzt werden, damit die Versorgungskapazitäten in den Krankenhäusern sichergestellt werden können. Die Maßnahmen betreffen den gesamten Freizeitbereich. Hier gelten künftig umfassende und flächendeckende 2G-Regelungen für den Zugang bzw. 2G-plus-Regelungen für Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen wie etwa Clubs, Tanzveranstaltungen und Karnevalsveranstaltungen. Zudem gelten weitgehende 3G-Regelungen etwa bei Messen und Kongressen, nicht freizeitorientierten Versammlungen in Innenräumen und standesamtlichen Trauungen.
„Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens ist besorgniserregend. Hier müssen wir gegensteuern. Wir setzen bewusst konsequent auf die 2G-Regel, weil nicht geimpfte Menschen viel stärker von einem schweren Verlauf der Erkrankung bedroht sind und deshalb das Gesundheitssystem viel stärker belasten. Wir wissen, dass auch Geimpfte die Infektion weitergeben können, aber ihnen droht nur in seltenen Fällen ein Krankenhausaufenthalt oder gar eine Intensivbehandlung. Deshalb bleibt für sie nach wie vor weitgehende Normalität möglich. Zugleich lautet nochmals mein dringender Appell an alle, die das bisher noch nicht getan haben: Lassen Sie sich impfen! Das schützt nicht nur Ihr eigenes Leben, sondern auch das Leben anderer. Und umso schneller können wir alle zur Normalität zurückkehren“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Die NRW-Landesregierung möchte weiterhin die Impfkampagne vorantreiben. Die Abstands- und Hygieneregeln werden beibehalten. Auch unter freiem Himmel wird das Tragen einer Maske zwingend empfohlen, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. Die Coronaschutzverordnung gilt in der aktuellen Fassung bis zum 21. Dezember 2021.
Quellen: Kreis WAF, Land NRW