NRW (mw). Ab dem kommenden Freitag (20. August) tritt die neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft. Sie bringt strengere Regeln mit sich und macht die „3G’s“ (ab einem Inzidenzwert von 35+) in vielen Bereichen verpflichtend. Die bisherigen vier Inzidenzstufen werden abgeschafft.
Es gilt der Grundsatz, dass Einrichtungen und Angebote allen grundsätzlich allen offenstehen. Vorausgesetzt, man ist geimpft oder genesen. Die bisher erforderlichen Schutzmaßnahmen beschränken sich auf die verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und eine Testpflicht bei Veranstaltungen für Nicht-Geimpfte / Genesene (3G). Weitere Verhaltensregeln, wie die AHA-Regel bleiben eine Empfehlung. Die neue Coronaschutzverordnung sieht keine Einrichtungsschließungen und Verbote mehr vor.
Das Gesundheitsministerium wird künftig nicht nur die Zahl der Neuinfektionen, sondern auch die Krankenhausaufnahmen, den Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie den Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigen. Die Regeln der Coronaschutzverordnung werden anhand der o.g. Kriterien alle vier Wochen überprüft, heißt es seitens der Landesregierung.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU: „Wir stehen an einer entscheidenden Schwelle zur Normalität. Ein immer größerer Teil der Gesellschaft ist geimpft und damit fast sicher vor schweren Krankheitsverläufen geschützt. Für diese Menschen darf der Staat keine deutlichen Einschränkungen mehr machen. Mit einer konsequenten Umsetzung der 3G-Regel tragen wir dieser Situation Rechnung – wir schützen die Ungeimpften, ohne die Geimpften einzuschränken. Trotz dieser gebotenen Normalisierung gilt: Die Pandemie ist leider noch nicht überwunden. Nur Impfen bringt uns eine volle Normalität. Bis dahin sind die Maskenpflicht in Innenräumen und mehr Coronatests für Nicht-Geimpfte erforderlich.“
Die wichtigsten Regeln der neuen Coronaschutzverordnung (ab 20. August 2021)
Es gibt nur noch den Inzidenzwert 35, der strengere Maßnahmen auslösen kann, den Inzidenzwert 35. Die bisher verwendeten Stufen fallen weg. Das NRW derzeit über 35 liegt, gelten die strengeren Regelungen mit Wirkung ab Freitag (20. August) für das gesamte Bundesland.
3G-Nachweis in Innenräumen
Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:
- Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
- Sport in Innenräumen
- Innengastronomie
- Körpernahe Dienstleistungen
- Beherbergung
- Großveranstaltungen im Freien (ab 1.000 Personen)
Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen, einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden (Antigen-Schnelltests sind nicht ausreichend!). Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.
Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Maskenpflicht und AHA+L-Regeln
Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz).
Die AHA-Regeln gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung. Bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.
Aktuelle Lage im Kreis WAF: 16 Neuinfektionen stehen 14 Gesundmeldungen gegenüber
Kreis WAF (mw). 16 Neuinfektionen mit dem Coronavirus und 14 Gesundmeldungen verzeichnet das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf am Dienstag (17. August). Somit gelten nun 187 (Vortag: 185) Menschen als akut mit dem Coronavirus infiziert. Die Gesamtzahl der Infektionen seit März liegt bei 12.017 (Vortag: 12.001). Davon gelten 11.580 (Vortag: 11.566) als wieder gesundet. Unverändert 250 Menschen sind bisher in Zusammenhang mit Covid-19 verstorben. In den Krankenhäusern im Kreisgebiet werden derzeit drei mit dem Coronavirus infizierte Patienten stationär behandelt, davon einer intensivmedizinisch. Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis, also die Zahl der in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner positiv auf das Coronavirus getesteten Personen liegt laut Robert-Koch-Institut (RKI) und Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW) nun bei 40,7 (Vortag: 35,1).
Wadersloh: 8 aktive Fälle, 524 Gesundete, 28 Verstorbene, insgesamt 560 Infektionen
Quelle: Land NRW, Kreis WAF (PM)