Düsseldorf (mw). Die NRW-Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung ab dem morgigen Freitag, 9. Juli 2021, an und reagiert damit auf die niedrigen Inzidenzzahlen sowie die ebenfalls abnehmende Zahl schwerer Krankheitsverläufe. In Regionen, die mindestens fünf Tage eine 7-Tages-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen, wird eine neue „Inzidenzstufe 0“ eingeführt, die mit einer weitestgehenden Aufhebung bestehender Regeln und Maßnahmen einhergeht. Diese neue Regelung soll nach Ansicht der Landesregierung eine „weitgehende Normalisierung vieler Lebensbereiche“ bringen. Der Kreis Warendorf liegt aktuell (8. Juli) bei einem Inzidenzwert von 3.2, die Gemeinde Wadersloh hat einen Wert von 0 (aktuell: 1 aktiver Corona-Fall). Somit würde die Inzidenzstufe 0 auch für den Kreis WAF gelten.
Was bedeutet die „Inzidenzstufe 0“
- Die Kontaktbeschränkungen entfallen
- Die Einhaltung eines Mindestabstands zu anderen Personen wird nur noch empfohlen.
- Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich nur noch im ÖPNV und im Handel und wird ansonsten auch in Innenbereichen lediglich empfohlen. Die Maskenpflicht in Schulen bleibt bestehen.
- Wegfall der Kontaktdatenerfassung in vielen Bereichen (u.a. auch in der Gastronomie)
- Achtung: Die bundesrechtlichen Vorgaben (insbesondere des Arbeitsschutzes) bleiben bestehen!
Bei einem Wiederanstieg der Infektionszahlen gelten bei Inzidenzwerten > 10 weiterhin die bekannten unveränderten Regelungen der Inzidenzstufen 1 (7-Tage-Inzidenz von über 10 bis 35), 2 (über 35 bis 50) und 3 (über 50). Wenn die Inzidenz also am Tag des Inkrafttretens der Änderungen noch keine fünf Tage hintereinander bei höchstens 10 liegt oder wieder über diesen Wert steigt, bleibt es bei den beziehungsweise greifen automatisch die bisherigen Schutzmaßnahmen der Inzidenzstufe 1. Regelmäßige Testungen aller noch nicht geimpften Personen spielen weiter eine wichtige Rolle, um eine vierte Welle zu verhindern.
Das gilt für Reise- und Urlaubsaktivitäten
Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.
Quelle: MAGS, Land NRW, Beitragsbild: Land NRW
Ergänzung: Mehr Lockerungen in der Inzidenzstufe 0
[PRESSEMITTEILUNG GEMEINDE WADERSLOH]
Wadersloh (mw). Kreise und kreisfreie Städte, deren 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 10 liegt, gehören der Inzidenzstufe 0 an.
Ähnlich wie in anderen Kommunen verzeichnet die Gemeinde Wadersloh erfreulicherweise seit wenigen Tagen einen 7-Tages-Inzidenzwert von 0. Dies wirkt sich positiv auf den ausschlaggebenden Inzidenzwert des Kreises Warendorf aus, der ebenfalls seit mehreren Tagen unter 10 liegt. Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung greifen deshalb ab Freitag, dem 9. Juli 2021 neue Lockerungen im Kreis Warendorf und damit auch für die Gemeinde Wadersloh:
Kontaktbeschränkungen
Der Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum wird nur noch empfohlen. Die Kontaktbeschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Personen und Haushalten entfällt.
Mund-Nasen-Schutz
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) gilt grundsätzlich nur noch in Innenräumen, im ÖPNV, bei der Schülerbeförderung, in Taxen sowie in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen zur Erbringung medizinischer Dienstleistungen. Inhaber von Geschäften oder anderen Einrichtungen können weiterhin eine Maskenpflicht in ihren Einrichtungen fordern.
Beschäftigte mit einem besonders nahen Kundenkontakt wie die Erbringer körpernaher Dienstleistungen oder Servicekräfte in der Gastronomie müssen eine Maske tragen oder über einen negativen Testnachweis verfügen.
Test nach Urlaub
Arbeitnehmer, die mindestens fünf Werktage hintereinander im Urlaub oder aufgrund von vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht am Arbeitsplatz waren, müssen zum Arbeitsbeginn einen negativen Schnelltest (Bürger- oder Einrichtungstestung) vorlegen oder am ersten Arbeitstag im Betrieb im Rahmen der Beschäftigtentestung getestet werden. Wer nach dem Urlaub erst im Homeoffice arbeitet, muss an dem Tag getestet werden, an dem er wieder in den Betrieb kommt bzw. außerhalb des Homeoffice arbeitet. Für vollständig Immunisierte gilt diese Regelung nicht.
Rückverfolgbarkeit
Die Rückverfolgbarkeit entfällt u.a. in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen, in Bibliotheken und Archiven, beim praktischen Fahr- und Flugunterricht, bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie für nahe Angehörige bei Beerdigungen sowie bei standesamtlichen Trauungen und Zusammenkünften unmittelbar vor dem Ort der Trauung.
Sportveranstaltungen
Sportveranstaltungen können mit der Hälfte der maximalen regulären Zuschauerkapazität (Höchstgrenze: 25.000) durchgeführt werden. Bei mehr als 5.000 Zuschauern ist ein negativer Schnelltest und ein Hygienekonzept erforderlich. Immunisierte Personen werden bei der Zuschauerzahl mitgezählt.
Clubs und Diskotheken
Clubs und Diskotheken dürfen im Freien für bis zu 250 Personen mit negativem Schnelltest und einfacher Rückverfolgbarkeit geöffnet werden. In geschlossenen Räumen dürfen mehr als 100 Personen zusammenkommen, sofern negative Schnelltests vorliegen, eine einfach Rückverfolgbarkeit gesichert ist und ein mit den Behörden abgestimmtes Hygienekonzept zu Kapazitätsbeschränkungen und Lüftungsregelungen vorliegt.
Veranstaltungen und Versammlungen
Volksfeste wie etwa Dorf- oder Schützenfeste sowie Kirmesveranstaltungen können, wenn das Land ebenfalls in der Inzidenzstufe 0 liegt, durchgeführt werden. Dabei müssen aber alle Teilnehmer über das Ergebnis eines negativen Schnelltests verfügen. Der Veranstalter ist verpflichtet, dies über Stichproben zu kontrollieren, wenn eine Kontrolle am Einlass nicht möglich ist.
Für private Veranstaltungen wie Partys oder vergleichbare Feiern mit mehr als 100 Teilnehmern im Freien und mehr als 50 Teilnehmern in geschlossenen Räumen ist ein negativer Test für alle nicht vollständig immunisierten Personen vorgeschrieben.
Trotz vermehrten Lockerungen appelliert die Gemeinde Wadersloh weiterhin zur Vorsicht und Achtsamkeit. „Die Pandemie ist bislang nicht überwunden. Tragen Sie zu Ihrer eigenen und zur Sicherheit anderer weiterhin eine Maske, sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden können. Impfen Sie sich gegen das Coronavirus und testen Sie sich vor dem Kontakt mit Ihren Mitmenschen“, appelliert Bürgermeister Christian Thegelkamp.
Quelle: Pressemitteilung Gemeindeverwaltung Wadersloh