Kreis Warendorf (mw). Da der Inzidenzwert stabil unter 50 ist, wird es ab dem kommenden Montag (31. Mai) weitere Lockerungen geben. Das kündigte der Kreis Warendorf am Freitag in einer Pressemitteilung an. Lockerungen wird es unter anderem bei den Kontaktbeschränkungen geben. U.a. ist wieder Musikunterricht im Freien möglich. Auch kleinere Versammlungen sind wieder erlaubt. Kulturveranstaltungen sind mit maximal 500 Personen und negativem Schnelltest möglich. Freuen darf sich auch die Gastronomie: Die Innengastro ist wieder zulässig.
Kontaktbeschränkungen
In der Öffentlichkeit erlaubt sind Zusammenkünfte von Personen aus höchstens drei Haushalten ohne Personenbegrenzung. Immunisierte Personen aus weiteren Hausständen dürfen ebenfalls teilnehmen. Unabhängig von der Anzahl der Haushalte dürfen bis zu zehn Personen mit negativem Schnelltest zusammenkommen. Auch hierbei dürfen Immunisierte zusätzlich teilnehmen.
Musikunterricht, Sport und Bildung
Musikunterricht ist im Freien ohne Personenbegrenzung zulässig, wenn der Mindestabstand eingehalten und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt wird. In Innenräumen ist Musikunterricht für Gruppen bis zehn Personen mit Test zulässig.
Schwimmkurse für Kinder dürfen in Hallenbädern mit bis zu 20 Kindern stattfinden, in Freibädern dürfen höchstens 30 Kinder am Schwimmunterricht teilnehmen. Kontaktfreier Sport unter freiem Himmel ist ab Montag ohne Personenbegrenzung zulässig.
Kontaktsport im Freien ist nur für Gruppen von bis zu 25 Personen (auch Erwachsenen) mit negativem Schnelltest und sichergestellter Rückverfolgbarkeit erlaubt. Kontaktsport in Innenräumen ist für bis zu zwölf Personen zulässig, wenn die Sportler ein negatives Schnelltestergebnis nachweisen und die Rückverfolgbarkeit sicherstellen.
Kontaktfreier Sport in Innenräumen ist ohne Personenbegrenzung für Sportler mit negativem Schnelltest und sichergestellter Rückverfolgbarkeit möglich, wenn die Mindestabstände eingehalten werden. Davon ausgenommen ist hochintensives Ausdauertraining wie Indoor-Cycling. Auch die Nutzung der Umkleiden und Duschen ist wieder möglich, wenn die allgemeinen Hygieneanforderungen sowie die Mindestabstände eingehalten werden.
Zuschauer auf Sportanlagen unter freiem Himmel haben nur Zutritt zu fest zugewiesenen Plätzen und bis zu einem Drittel der Kapazitäten (höchstens 1000 Zuschauer). Ein negatives Schnelltestergebnis ist nicht erforderlich, jedoch muss die Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein. In Innenräumen sind höchstens 500 Zuschauer auf fest zugewiesenen Plätzen zugelassen. Hier ist neben der Rückverfolgbarkeit auch ein negatives Schnelltestergebnis und die Einhaltung der Mindestabstände erforderlich.
In Schwimmbädern dürfen nun auch die Liegewiesen mit Personenbegrenzung genutzt werden und die Reduzierung auf die reine Sportausübung entfällt. Die Besucher müssen jedoch weiterhin ein negatives Schnelltestergebnis nachweisen. Das gilt auch für Saunen, Thermen usw.
Kunst und Kultur
Konzerte sowie Theater- und Kinoaufführungen sind weiterhin im Freien mit höchstens 500 Zuschauerinnen und Zuschauern zulässig. Voraussetzung ist aber ein negatives Schnelltestergebnis der Besucher. Zudem muss die Rückverfolgbarkeit sichergestellt und der Mindestabstand eingehalten werden.
In Innenräumen dürfen bis zu 500 Zuschauer anwesend sein, wenn die Durchlüftung sichergestellt ist, die Zuschauer einen negativen Test vorweisen können sowie die Rückverfolgbarkeit und der Mindestabstand eingehalten werden. In Kultureinrichtungen sind dann auch wieder Führungen mit bis zu zehn Personen möglich.
Der Probenbetrieb von Spielmannszügen usw. ist in Gruppen bis zu 20 Personen möglich, wenn die Musiker einen negativen Test vorweisen können und die Räumlichkeiten ständig durchlüftet sind.
Einzelhandel
Der Einzelhandel ist weiterhin mit Personenbegrenzung, aber ohne Terminvereinbarung und Schnelltesterfordernis geöffnet.
Friseurbesuche und körpernahe Dienstleistungen
Für den Friseurbesuch und andere körpernahe Dienstleistungen ändert sich nichts. Hierfür ist kein negativer Schnelltest nötig. Nur für den Fall, dass Kundinnen oder Kunden zulässigerweise keine Maske tragen müssen, bedarf es weiterhin eines bestätigten negativen Schnelltests.
Versammlungen und Veranstaltungen
Nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung sind ab Montag wieder private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen unter freiem Himmel oder höchstens 50 Gästen in Innenräumen zulässig. Partys und vergleichbare Feiern sind jedoch weiterhin nicht erlaubt. Die Gäste müssen einen negativen Schnelltest nachweisen können und die Rückverfolgbarkeit sicherstellen. Tagungen und Kongresse sind mit höchstens 500 Teilnehmern in Innenräumen (mit negativem Schnelltest und Rückverfolgbarkeit) erlaubt.
Gastronomie
Erlaubt ist ab Montag auch wieder der Betrieb von Innengastronomie sowie von Kantinen und Mensen. Voraussetzung ist jedoch ein negatives Schnelltestergebnis und die Rückverfolgbarkeit der Gäste. Betriebsangehörige müssen in Kantinen keinen Schnelltest vorlegen. In den Innenbereichen der Gaststätten muss der Mindestabstand zwischen den Tischen eingehalten werden. In der Außengastronomie ist ab Montag kein negatives Schnelltestergebnis mehr erforderlich. Tourismus Hotels, Pensionen usw. dürfen alle Räumlichkeiten belegen (mit negativem Schnelltest der Gäste) und die volle gastronomische Versorgung anbieten. Bei mehrtägigen Aufenthalten müssen die Gäste alle drei Tage ein negatives Testergebnis nachweisen. Stadtführungen dürfen mit bis zu 20 Personen durchgeführt werden, wenn die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist. Wenn der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann, ist hier auch ein negativer Schnelltest erforderlich.
Übersicht (PDF)
Gesundheitsamt meldet 27 Neuinfektionen, Inzidenz nun bei 38,2 – 16 aktive Fälle in Wadersloh
Kreis WAF (mw). 27 Neuinfektionen mit dem Coronavirus meldet das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf am Freitag (28. Mai). Da im Vergleich zum Vortag sieben weitere Personen wieder gesund sind, gelten 253 (Vortag: 233) Menschen als akut mit dem Coronavirus infiziert. Die Gesamtzahl der Infektionen seit März des vergangenen Jahres liegt bei 11.539 (Vortag: 11.512). Davon gelten 11.042 (Vortag: 11.035) als wieder gesundet. Unverändert 244 Menschen sind bisher in Zusammenhang mit Covid-19 verstorben. In den Krankenhäusern im Kreisgebiet werden derzeit 19 Patienten stationär behandelt, davon vier intensivmedizinisch, hiervon zwei mit Beatmung. Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis, also die Zahl derer, die in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) und Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW) bei 38,2 (Vortag: 36,4).
Die aktuellen Fallzahlen in den Städten und Gemeinden:
• Ahlen: 71 aktive Fälle (+2), 3.258 Gesundete (+2), 83 Verstorbene, insgesamt 3.412 gemeldete Infektionsfälle seit März 2020 (+4) • Beckum: 26 aktive Fälle (+6), 1.389 Gesundete, 31 Verstorbene, insgesamt 1.446 Infektionen (+6) • Beelen: 9 aktive Fälle, 227 Gesundete, 1 Verstorbener, insgesamt 237 Infektionen • Drensteinfurt: 6 aktive Fälle, 345 Gesundete (+1), 5 Verstorbene, insgesamt 356 Infektionen (+1) • Ennigerloh: 5 aktive Fälle (+2), 755 Gesundete, 12 Verstorbene, insgesamt 772 Infektionen (+2) • Everswinkel: 2 aktive Fälle (+1), 228 Gesundete, 1 Verstorbener, insgesamt 231 Infektionen (+1) • Oelde: 40 aktive Fälle (+1), 1.483 Gesundete (+1), 25 Verstorbene, insgesamt 1.548 Infektionen (+2) • Ostbevern: 12 aktive Fälle (+5), 377 Gesundete, 4 Verstorbene, insgesamt 393 Infektionen (+5) • Sassenberg: 17 aktive Fälle, 455 Gesundete, 7 Verstorbene, insgesamt 479 Infektionen • Sendenhorst: 14 aktive Fälle, 361 Gesundete, 10 Verstorbene, insgesamt 385 Infektionen • Telgte: 7 aktive Fälle (+1), 592 Gesundete (+1), 21 Verstorbene, insgesamt 620 Infektionen (+2) • Wadersloh: 16 aktive Fälle (+2), 493 Gesundete, 28 Verstorbene, insgesamt 537 Infektionen (+2) • Warendorf: 28 aktive Fälle, 1.079 Gesundete (+2), 16 Verstorbene, insgesamt 1.123 Infektionen (+2)
Quelle: Kreis WAF, Symbolbilder: mw/bb.