Kreis Warendorf (mw). Die heute (12. Mai) von der NRW-Landesregierung in Aussicht gestellten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen – die unter anderem den Einzelhandel, die Außengastronomie oder die Kontaktbeschränkungen betreffen – gelten nach Auffassung der Kreisverwaltung für uns im Kreis Warendorf ab dem kommenden Montag (17. Mai). Voraussetzung ist, dass die 7-Tages-Inzidenz im Kreis weiterhin stabil unter 100 bleibt. Wenn die 7-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen unter 100 liegt, tritt die Bundes-Notbremse am übernächsten Tag nach dem fünften Werktag außer Kraft, also am kommenden Montag. Der Kreis kündigte für Freitag eine Stellungnahme dazu an.
Mögliche Lockerungen in NRW (externer Link)
Corona-Einreiseverordnung: Achtung bei Reisen in die Niederlande
Wer über das Himmelfahrts-Wochenende in die Niederlande reisen möchte, muss beachten, dass seit heute eine neue Quarantäne-Regelung auf Grundlage der Corona-Einreiseverordnung des Bundes bei Rückkehr aus dem Nachbarland gilt. Wer aus den Niederlanden nach Deutschland einreist, muss sich grundsätzlich 10 Tage in Quarantäne begeben und kann sich frühestens nach fünf Tagen „frei testen“. Das sollten Urlauber unbedingt beachten.
Kreis WAF gibt Bescheinigungen für Genesene aus
Als das Land NRW zu Beginn des Monats Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Personen mit überwundener Corona-Infektion ankündigte, stand die Kreisverwaltung schon in den Startlöchern, um den rund 10.000 Genesenen im Kreis Warendorf proaktiv eine schriftliche Bescheinigung auszustellen. Am 3. Mai traten die Erleichterungen durch die Corona-Schutzverordnung in Kraft. Bereits vom 7. Mai an wurden die rund 10.000 von Corona genesenen Frauen und Männer im Kreis per E-Post-Brief angeschrieben. Wer offiziell als Genesen gilt, muss z. B. beim Terminshopping keinen negativen Corona-Schnelltest mehr vorlegen. Außerdem zählen genesene Personen im Rahmen der Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen nicht mehr als anwesende Personen mit. Sie können also zusätzlich zu der erlaubten Personenzahl dazu stoßen. Dies gilt für Personen, deren positiver PCR-Test mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.
Der Kreis Warendorf hat sich dazu entschieden, allen genesenen Personen eine Bescheinigung zukommen zulassen, da eine genesene Person mit nur einer erhaltenen Schutzimpfung als vollständig immunisiert gelten kann. Lukas van Stephaudt, der gemeinsam mit Lena Aufenvenne im Gesundheitsamt für die Organisation und den Versand der Genesenenbescheinigungen verantwortlich war, erklärt, dass die Bescheinigung nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig ist. Darüber hinaus erklärt van Stephaudt: „Im Gesundheitsamt haben wir zusammen mit unserem IT-Amt auch schon die Grundlagen geschaffen, damit wir sofort tätig werden können, wenn Bund und Land eventuell eine Möglichkeit des digitalen Nachweises schaffen.“ Fragen rund um die Genesenbescheinigung können an die E-Mail-Adresse genesen@kreis-warendorf.de gerichtet werden, teilt der Kreis mit.
Erneut mehr Gesundmeldungen als Neuinfektionen im Kreis Warendorf – Inzidenz sinkt auf 87,8 56
56 Neuinfektionen mit dem Coronavirus meldet das Gesundheitsamt des Kreises Warendorf am Mittwoch (12. Mai). Da im Vergleich zum Vortag 78 weitere Personen wieder gesund sind, gelten 590 (Vortag: 612) Menschen als akut mit dem Coronavirus infiziert. Die Gesamtzahl der Infektionen seit März des vergangenen Jahres liegt bei 11.238 (Vortag: 11.182). Davon gelten 10.416 (Vortag: 10.338) als wieder gesundet. 232 Menschen sind bisher in Zusammenhang mit Covid-19 verstorben. In den Krankenhäusern im Kreisgebiet werden derzeit 41 Patienten stationär behandelt, davon 14 intensivmedizinisch, hiervon elf mit Beatmung. Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) und Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW) bei 87,8 (Vortag: 93,6). In der Gemeinde Wadersloh gibt es aktuell 15 aktive Fälle (-1), 475 Gesundete (+2), 28 Verstorbene bei insgesamt 518 Infektionen (+1) seit Beginn der Pandemie.
Quelle: Kreis WAF