Kreis Warendorf (mw). Seit Montag (3. Mai) müssen vollständig Geimpfte und Genesene in einigen Bereichen kein negatives Schnelltestergebnis mehr vorlegen – z. B. bei „Click & Meet“ im Einzelhandel, den zulässigen körpernahen Dienstleistungen, der Testpflicht in Schulen oder bei der Einreisequarantäne. Befreit von der Testpflicht sind nach derzeitigem Stand der Coronaschutzverordnung Personen, die vollständig geimpft sind (Abschluss-Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen) oder die eine Coronainfektion durchgemacht haben (wenn die zugrundeliegende positive Testung durch einen PCR-Test erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt) oder die eine Coronainfektion durchgemacht haben und mindestens eine Corona-Impfung erhalten haben, die mindestens 14 Tage zurückliegt.
Als Nachweis für eine Impfung kann die Impfbescheinigung oder die Eintragung in das Impfbuch verwendet werden. Zum Nachweis einer durchgemachten Coronainfektion werden die Genesenen zeitnah eine Bescheinigung erhalten. Der Kreis Warendorf wird nun allen ca. 10.000 betroffenen Personen, die beim Kreisgesundheitsamt seit Beginn der Pandemie bis vor 28 Tagen mit einem positiven PCR-Test erfasst wurden und bereits genesen sind, unaufgefordert eine solche Bescheinigung zuschicken.
„Die Schreiben werden gerade erstellt und sollten spätestens im Laufe der 19. Kalenderwoche bei den Genesenen eintreffen“, berichtet Gesundheitsamtsleiterin Dr. Anna Arizzi Rusche. Die Genesenenbescheinigung sollte gut aufbewahrt werden, da sie auch eine Internetadresse enthält, über die möglicherweise in Zukunft ein digitaler Nachweis erstellt werden kann.
Sollten berechtigte Personen bis zum 15. Mai 2021 keine Bescheinigung erhalten haben, schreiben sie bitte eine Email an genesen@kreis-warendorf.de. Zukünftig ist geplant, die Bescheinigungen täglich an die neuen Berechtigten zu verschicken. „Sollte es bis dahin einheitliche Dokumente des Landes geben, werden wir natürlich damit arbeiten“, so Dr. Arizzi Rusche weiter.
Quelle: Kreis Warendorf