Kreis Warendorf (mw). Seit Montag, 3. Mai, gelten in NRW neue Regelungen für Menschen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft wurden oder bereits eine Infektion überwunden haben. „Ab sofort werden diese Personen negativ getesteten Menschen in bestimmten Bereichen gleichgestellt“, erläutert Gesundheitsdezernentin Brigitte Klausmeier. „Beim Besuch von Einzelhandelsgeschäften, Besuchen von Zoos oder Botanischen Gärten, bei den zulässigen körpernahen Dienstleistungen, der Testpflicht in Schulen oder bei der Einreisequarantäne müssen sie nun keinen zusätzlichen negativen Corona-Test mehr nachweisen.“
Hintergrund dieser Landesregelung ist, dass von geimpften Menschen keine größere Gefahr ausgeht als von negativ getesteten Menschen. Wo also der Zugang zu Einrichtungen oder die Wahrnehmung von Angeboten für negativ getestete Menschen erlaubt ist, gilt dies auch für Geimpfte und Genesene. Dazu müssen sie aber die Genesung oder die vollständige Impfung belegen können. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten: den Eintrag im Impfpass, dass die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt, ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt oder den Nachweis eines positiven Testergebnisses in Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Erstimpfung.
Wer als Geimpfter oder Genesener aus einem Risiko- und Hochinzidenzgebiet (nicht aber aus einem Virusvarianten-Gebiet) zurückkehrt, braucht ab sofort keinen zusätzlichen Test mehr, um die Einreisequarantäne zu vermeiden. „Aber auch hier ist ein Nachweis verpflichtend“, hält Brigitte Klausmeier fest. Nicht betroffen von den neuen Regelungen sind die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Sie gelten für Geimpfte oder Genesene weiterhin wie für alle anderen Personen. Auch beim Besuch von Alten- und Pflegeheimen ist weiterhin ein Test erforderlich.
Wechselunterricht voraussichtlich ab 10. Mai möglich
Kreis Warendorf (mw). Erfreulicherweise liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Warendorf seit Donnerstag, dem 29.04.2021 wieder unter 165, heute aktuell bei 128. Sofern die Infektionszahlen im Kreis Warendorf weiterhin sinken und die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter dem Wert von 165 liegt, könnten Schulen ab Montag, 10. Mai in den Wechselunterricht zurückkehren.
Voraussetzung für eine Öffnung der Schulen für den Wechselunterricht ist, dass der Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 165 liegt. Der 01.05. (Feiertag) und der 02.05.2021 (Sonntag) zählen nicht mit. Entscheidend ist vielmehr, dass der Wert auch noch am 04. und 05.05.2021 unter 165 liegt. Wenn das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit per Allgemeinverfügung festlegt, dass die Schulschließungen im Kreis Warendorf aufgehoben sind, kann nach der Coronabetreuungsverordnung mit dem Wechselunterricht am darauffolgenden Montag, d.h. voraussichtlich am 10.05.2021 wieder begonnen werden.
Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb Kindertagesstätten
Kitas könnten ab Freitag, 7. Mai in den eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren. Hier gilt ebenso wie bei den Schulen die Frist von fünf Werktagen, allerdings erfolgt die Öffnung am übernächsten Tag. Auch hierzu muss das Land NRW für den Kreis Warendorf die Schließung der Kitas aufheben.
Einzelhandel: Einkauf mit Termin und negativem Schnelltest
Der Einzelhandel, der über den täglichen Bedarf hinaus geht, könnte ab Samstag, 8. Mai für Kunden mit Termin und negativem tagesaktuellem Corona-Schnelltest (Click + Meet) öffnen. Da hier die 7-Tages-Inzidenz von 150 vorgegeben ist, die am vergangenen Donnerstag noch bei 151,5 lag, würde die Öffnung ab Samstag, 8. Mai gelten. Zur rechtlich abschließenden Wirksamkeit muss auch hier das Land NRW in der dortigen Allgemeinverfügung den genauen Tag zwingend vorgeben.
Impfungen für Lehrkräfte an weiterführenden Schulen
Mittlerweile sind rund 84.000 Menschen im Kreis Warendorf mindestens einmal gegen das Corona-Virus geimpft worden. Das ist ein großer Erfolg! Aktuell können im Impfzentrum in Ennigerloh täglich rund 1.100 Menschen geimpft werden. Das Angebot richtet sich momentan an Menschen über 70 Jahre und chronisch kranke Menschen, sowie Kontaktpersonen pflegebedürftiger Menschen und schwangerer Frauen.
Es ist absehbar, dass das Impfzentrum mit diesen Personengruppen nicht ausgelastet bleiben wird. „Deshalb können wir nun auch den Lehrkräften an weiterführenden Schulen und Berufskollegs ein Impfangebot machen“, teilt Barbara Weil, Verwaltungsleiterin des Impfzentrums mit. Die Lehrkräfte werden über ihre Schulen informiert. Eine Kontaktaufnahme mit dem Impfzentrum ist nicht nötig. „Darüber hinaus wollen wir das Impfangebot auch auf andere Gruppen aus der Priorität 3 ausweiten. Dazu befinden wir uns momentan in Abstimmung mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium“, ergänzt Gesundheitsdezernentin Brigitte Klausmeier.
Quelle: Pressemitteilung Kreis Warendorf