Kreis Warendorf / Wadersloh (mw/bb).Viele Neuigkeiten rund um Corona gibt es am heutigen Donnerstag. Leider keine besonders guten. Der Start für die Corona-Modellregion kommende Woche scheint immer unwahrscheinlicher angesichts der steigenden Inzidenzwerte im Landkreis (146,8) und Gemeinde (150,2). Seit heute gelten außerdem verschärfte Bestimmungen für den Besuch des Einzelhandels. Wie bereits berichtet, hat der Kreis Warendorf per Allgemeinverfügung die eigentlich inkrafttretende (optionale) „Notbremse“ des Landes NRW verhindert, so dass bei Vorlage eines negativen Schnelltests weiter eingekauft werden kann. Leider fällt eine Übersicht darüber, was denn nun erlaubt ist und was nicht, immer schwerer. Im Zweifel bitte vorher direkt bei den Läden erkundigen.
Wie sich die Lage weiterentwickelt, bleib abzuwarten. Die derzeit gültige Coronaschutzverordnung des Landes dürfte nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kürze der bundesweiten Lockdown-Regelung („Bundesnotbremse“) untergeordnet werden. Die bundeseinheitlichen Coronaregeln sehen u.a. nächtliche Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100 vor. Noch müssen Bundestag und Bundesrat darüber entscheiden. Das kann innerhalb von einer Woche passieren.
Die „Bundesnotbremse“ oder: Der Knallhartlockdown
In den Medien geistert der Begriff „Bundesnotbremse“ seit einigen Tagen durch das Netz. Gemeint ist hiermit der von Kanzlerin Merkel angekündigte harte Lockdown. Dieser sieht in der Zeit von 21 bis 5 Uhr eine Ausgangssperre vor, die bundeseinheitlich greifen soll, sobald der RKI-7-Tages-Inzidenzwert über 100 liegt (das wäre auch im Kreis Warendorf Stand 15. April der Fall). Möglich soll das durch eine Änderung des aktuellen Infektionsschutzgesetzes werden. Hierfür hat das Bundeskabinett bereits grünes Licht gegeben, entscheiden muss der Bundesrat. Neben den Ausgangssperren mit verschärften Kontaktbeschränkungen (pro Haushalt nur eine zusätzliche Person, max. 5 Menschen) werden auch Kultur- u. Freizeiteinrichtungen wieder dicht gemacht sowie die meisten Einzelhandelsgeschäfte (Ausnahme: Geschäfte die dem täglichen Bedarf dienen, Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken, etc.). Erlaubt bleibt kontaktloser Individualsport (max. 2 Personen und Profisport.
Ohne negativen Schnelltest keine Teilnahme am Schulunterricht!
Bei Schulen und Kitas ist die nicht 100er-RKI-Zahl entscheidend, sondern die 200. Bis zu diesem Wert ist Präsenzunterricht/Vor-Ort-Betreuung möglich, der/die ausgesetzt wird, wenn die 200er-Marke an drei Tagen in Folge übertroffen wird. Die Auflage für Schulen: Zwei Corona-Tests pro Woche! Das Land NRW hat am Mittwoch mitgeteilt, dass der Präsenzunterricht bzw. Wechselunterricht am kommenden Montag (19. April) wieder aufgenommen wird. Verpflichtend ist ein strenges Hygienekonzept und Testpflicht. Sollte das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft treten, stünde ab einer Inzidenz von 200 wieder Distanzunterricht (mit Ausnahme der Abschlussklassen) auf der Tagesordnung. Unter 200 wäre auch ein vollständiger Präsenzunterricht denkbar. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) sagte dazu : „Nordrhein-Westfalen wird den Weg der Vorsicht weitergehen und die Möglichkeiten des neuen Infektionsschutzgesetzes bewusst nicht vollständig ausschöpfen. Wir bringen den Gesundheitsschutz und das Recht der Kinder auf Bildung und Erziehung in Einklang und nehmen den Präsenzunterricht im Wechselmodell in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 auf. Das Wechselmodell ist das verantwortungsvolle Maß für den Schulbetrieb in der aktuellen Lage der Pandemie. Es sorgt dafür, dass weniger als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in Präsenz in den Schulen im Unterricht ist. Das ist und bleibt ein großer Beitrag zur Kontaktreduzierung in den Schulen, nicht nur in Nordrhein-Westfalen.“
Der Präsenzunterricht in NRW ist nur möglich, wenn konsequent zwei Mal pro Woche getestet wird. Die Testpflicht für Lehrer:innen, Schüler:innen und Beschäftigte der Schulen ist in der Coronabetreuungsverordnung geregelt. Die Selbsttests werden vor Ort durchgeführt. Wer keinen Test vorlegen kann oder machen lässt, darf nicht am Unterricht teilnehmen (AUCH NICHT AM DISTANZUNTERRICHT!), heißt es in einer aktuellen Schulmail: „Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, einen Anspruch auf Distanzunterricht gibt es für die Tage des Präsenzunterrichts nicht.“ Das Land NRW hat einen Wochenbedarf von 5,5 Millionen Schnelltests, die jede Woche an die Schulen ausgeliefert werden.
ERGÄNZUNG vom 16. April: Nach Aussage von Eltern wird es in Wadersloh keinen „individuellen“ Distanzunterricht für die Schüler:innen geben. Gemäß der bisherigen Praxis im Wechselunterricht, werden die Kinder und Jugendlichen – wie bereits in den letzten Wochen- Aufgaben bekommen und ggfs. an Videokonferenzen (am Johanneum) teilnehmen können. Die Schulleitung des Johanneums hat leider auf unsere Presseanfrage nicht reagiert. Auf der Webseite werden keine Angaben gemacht. Im Zweifel bitte direkt dort anfragen. Infos zum Angebot der Sekundarschule können auf der Schul-Homepage abgerufen werden.
UPDATE vom 15. April, 16 Uhr: Dem Kreis Gütersloh sind die Hände gebunden: Land NRW lehnt Vorstoß zu Distanzunterricht ab [PRESSEMITTEILUNG]
Unser Nachbarkreis Gütersloh scheitert mit seinem Appell an die NRW-Landesregierung. Wie der KReis Gütersloh am Nachmittag mitteilte, lehnte das Land die Bitte des Kreises ab. Hintergrund: Die Inzidenz in Gütersloh liegt um 200. Eine Vorbereitung auf Wechselunterricht ab dem kommenden Montag mache aus Sicht von Landrat Adenauer und Kreisdirektorin Susanne Koch wenig Sinn, da man im Rahmen der geplanten „Bundesnotbremse“ in wenigen Tagen wieder auf den Distanzunterricht umstellen müsste.
Die Pressemitteilung im Wortlaut
Gütersloh (pm). Der Kreis Gütersloh ist mit dem Anliegen beim Land NRW auf taube Ohren gestoßen, den in dieser Woche stattfindenden Distanzunterricht in der nächsten Woche fortzusetzen. Das Land NRW lehnte den Vorstoß ab, das Ergebnis mussten Landrat Sven-Georg Adenauer und Kreisdirektorin Susanne Koch den Kommunen im Krisenstab mitteilen: „Aus unserer Sicht ist es absurd, dass die Schulen sich jetzt auf den Wechselunterricht vorbereiten und nach einigen wenigen Tagen wieder zum Distanzunterricht wie in dieser Woche zurückkehren müssen.“ Man habe den Schulen diese Unsicherheit, in der sie jetzt seien, eigentlich nehmen wollen, ergänzt die Schuldezernentin Koch. „Aber uns sind die Hände gebunden.“
Zum Hintergrund – das Schulszenario im Kreis Gütersloh am Donnerstag: Für die aktuelle Woche hatte das Land NRW Distanzunterricht angeordnet, in der nächsten Woche sollen die Schulen wieder zum Wechselunterricht zurückkehren wie vor den Osterferien, erklärte das NRW-Schulministerium gestern. In der nächsten Woche ist jedoch mit der so genannten ‚Bundesbremse‘ zu rechnen, die Schulschließungen und damit Distanzunterricht ab einer Inzidenz von 200 einheitlich in der Bundesrepublik regelt. Der Kreis Gütersloh bewegt sich seit Tagen Richtung 200, am Donnerstag betrug die 7-Tageinzidenz pro 100.000 Einwohner laut RKI 181,7 und eine Umkehr ist laut der Abteilung Gesundheit nicht erwartbar. Damit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass nach kurzem Wechselunterricht die Rückkehr zum Distanzunterricht eintreten wird. Das Land NRW hat keinen Automatismus zu einer Rückkehr zum Distanzunterricht ab einer Inzidenz von 200, dieser ist aber in der sogenannten Bundesbremse, die bereits vom Kabinett beschlossen worden ist, vorgesehen.
Düsseldorf hatte dem Kreis Gütersloh am Donnerstag noch einen Ausweg aufgezeigt, den aber keiner gehen will: Der Kreis hätte eine neue Allgemeinverfügung erlassen können, in der ein ganzes Bündel von neuen Einschränkungen stehen müsste. Distanzunterricht als Einzelmaßnahme wurde abgelehnt. „Eine neue Allgemeinverfügung zu erlassen kurz bevor Berlin bundesweit neue Regeln erlässt, macht aber aus unserer Sicht keinen Sinn. Das würden die Bürgerinnen und Bürger doch nicht mehr verstehen“, meint Adenauer. Eine Abkehr von der zuletzt erlassenen Allgemeinverfügung mache aus seiner Sicht auch keinen Sinn: Damit seien die Voraussetzungen für die flächendeckenden Bürgertestungen geschaffen worden und der Einzelhandel habe sich nicht als Infektionsherd erwiesen.
UPDATE vom 17. April, 15 Uhr: Schulen im Kreis GT bleiben im Distanzunterricht – Kreis erlässt neue Allgemeinverfügung
Die Pressemitteilung im Wortlaut
Gütersloh (pm). Dem Kreis Gütersloh ist es doch noch gelungen, mit dem Land NRW eine Einigung bezüglich der Schulfrage zu finden. Der Kreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 18. April um 0 Uhr in Kraft tritt und die vorsieht, dass in den Schulen der in dieser Woche praktizierte Distanzunterricht beibehalten wird. Hintergrund: Im Kreis Gütersloh ist es sehr wahrscheinlich, dass der Kreis Gütersloh in den nächsten Tagen die 7-Tageinzidenz pro 100.000 Einwohner über 200 steigt. Am Freitag lag diese laut RKI bei 190,4. Sie sank zwar am Samstag leicht, aber unter anderem deshalb, weil es im Meldebereich zeitlichen Verzug gab. „Wir haben unser Ziel erreicht“, so Landrat Sven-Georg Adenauer. „Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass wir die Unsicherheit für Lehrer, Schüler und Eltern eher hätten beenden können.“ Die sogenannte Bundesbremse, die voraussichtlich in der übernächsten Woche in Kraft tritt, sieht Distanzunterricht ab dieser Inzidenz vor. Inzwischen hat auch das Land NRW eine eigene Regelung erlassen, bei der aber noch nicht klar ist, ab wann sie für den Kreis Gütersloh greift. Für die Zwischenzeit wieder Schüler abwechselnd in die Schule zu schicken, verursache ein erhebliches Infektionsrisiko, Unsicherheit bei Schülern, Eltern und Lehrern und zudem unnötigen Organisationsaufwand, so Adenauer. „Mit unserer Allgemeinverfügung beseitigen wir jegliche Unsicherheit in dieser Frage.“ Ganz habe man dies in den vergangenen Tagen leider nicht verhindern können, da die Schulen Eltern und Schüler ja bereits vor dem Wochenende informieren mussten. Und zu dem Zeitpunkt mussten sie vom Wechselmodell ausgehen, nachdem die Landesregierung dieses angekündigt hatte.
Ausnahmen gibt es vom Distanzunterricht für die Abschlussklassen und die Notbetreuung/pädagogische Betreuung, also gelten für die die gleichen Regeln wie in der abgelaufenen Woche mit Distanzunterricht.
Ergänzt wird die Allgemeinverfügung in Sachen Schulen durch eine erweiterte Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich: Dort gilt dann auch so wie im öffentlichen Bereich, dass man sich als Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen darf, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. „Das ist zu verschmerzen“, meint Adenauer. Der Landrat weist im Übrigen daraufhin, dass in weiten Teilen der Bevölkerung immer noch ein falsches Bild vom Infektionsgeschehen herrsche. Kinder und Jugendliche seien sehr wohl Treiber der Infektionen. Anders als zur Jahreswende, als vor allem die älteren Jahrgänge betroffen waren, sind jetzt die Inzidenzen in den Kohorten von 0 bis 60 Jahren deutlich höher als bei der älteren Bevölkerung. Das liege zum einen an der Impfung, bei der die gefährdeten Personen vorrangig versorgt wurden. Zum anderen aber auch an der einfachen Regel: „Infektionen kommen da vor, wo man sich trifft“, erklärt Adenauer, „also auch in Kitas und Schulen.“
Mit der gleichen Allgemeinverfügung wurde zudem die Allgemeinverfügung zur Regelung der Testoption für den Kreis Gütersloh, die die flächendeckenden Bürgertestungen und die Nutzung bestimmter Angebote mit tagesaktuellem Testnachweis ermöglicht hat, verlängert. Diese Allgemeinverfügung, die an die Coronaschutzverordnung des Landes NRW gekoppelt ist, ermögliche es, symptomlose infizierte Personen zu identifizieren und so die Infektionsketten zu durchbrechen, so der Landrat. Die Zahl der Bürgertests steigt kontinuierlich, ebenso die Rate der positiven Tests. Am vergangenen Donnerstag wurde mit rund 4.000 Tests ein neuer Tagesrekord aufgestellt. Die Zahl der positiven Tests lag in der 15. Kalenderwoche bei rund 0,7 Prozent (14 Kw: 0,55 Prozent, 13. Kw. 0,34 Prozent). Diese Entwicklung entspreche dem aktuellen Infektionsgeschehen, so die Abteilung Gesundheit des Kreises.
Zus. Quellen: Pressemitteilung Land NRW (ext.), Pressemitteilungen Kreis Gütersloh