Wadersloh (pm). Ähnlich wie in der Gemeinde Wadersloh (Inzidenzwert von 134, Stand 14.04.2021), weist seit drei Tagen in Folge nun auch der Kreis Warendorf eine 7-Tages-Inzidenz von über 100 auf. Das bedeutet, dass das Land NRW die sogenannte „Notbremse“ über den Landkreis Warendorf verhängt. Dennoch bleiben die Einzelhandelsgeschäfte und kulturellen Einrichtungen im Kreis und auch in der Gemeinde Wadersloh weiterhin für Bürgerinnen und Bürger nach Terminvereinbarung und einem tagesaktuellem negativen Schnelltest geöffnet.
Die grundsätzlich greifende Notbremse würde die Schließung aller Geschäfte – ausgenommen Geschäfte der Grundversorgung (Lebensmittelgeschäfte, Drogerien etc.) – bedeuten. Aufgrund dessen, dass der Kreis Warendorf eine ausreichende Kapazität an Tests nachweist, ist die Öffnung der örtlichen Geschäfte weiterhin zulässig.
In Absprache mit dem Gesundheitsministerium des Landes hat der Kreis Warendorf in einer Allgemeinverfügung die Abweichungen zur allgemeinen Notbremse festgehalten.
Ab Donnerstag, dem 15. April 2021 tritt die Allgemeinverfügung in Kraft, sodass alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde einen offiziell bestätigten, negativen Schnelltest beim Besuch in Einzelhandelsgeschäften, dem örtlichen Museum Abtei Liesborn oder im Jugendsport vorzulegen haben. Geschäfte der Grundversorgung wie z.B. Lebensmittelgeschäfte sind weiterhin ohne vorherige Schnelltests zugänglich.
Die Allgemeinverfügung hat solange Gültigkeit, bis der Kreis Warendorf an sieben aufeinanderfolgenden Tagen einen Inzidenzwert von unter 100 hat, oder mit einer Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes diese Regelung im Kreis Warendorf wieder aufgehoben wird.
Quelle: Pressemitteilung Gemeinde Wadersloh