Berlin/Düsseldorf/Wadersloh (mw/bb). Nach einem rekordverdächtigen Corona-Gipfel mit stundenlanger Unterbrechung einigten sich Bund und Länder heute Nacht auf die nächsten Schritte in der Bewältigung der Coronakrise. UPDATE: Einen Tag später wurden die beschlossenen Maßnahemn rückgängig gemacht. Kanzlerin Merkel hat sich dafür sogar persönlich entschuldigt, dass die geplante „Osterruhe“ so schnell nicht umgesetzt werden könne. Während die Mutanten durch das Land rollen, ordnet die Regierung die Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April an. Für NRW kündigte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) eine konsequente Durchsetzung der „Notbremse“ bei einem 7-Tages-Inzidenzwert über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen an (d.h. Geschäftsschließungen u. Museen und Sportanlagen würden dann wieder dicht gemacht).
Fast 12 Stunden rauchten bei den politischen Entscheider:innen die Köpfe bis mitten in der Nacht die Entscheidungen getroffen waren. Nach Medienberichten hatte Kanzlerin Merkel die lange Unterbrechung zu verantworten, da ihr die Beschlussvorschläge nicht weit genug gingen. Am Ende des Gipfels steht nun fest: Der Lockdown wird nicht nur verlängert, sondern über die Feiertage auch verschärft:
Über Ostern (1.-5. April, Gründonnerstag bis Ostermontag) sind Menschenansammlungen im öffentlichen Raum untersagt. Die Kontaktbeschränkungen bleiben über die Feiertage bestehen, d.h. im privaten Bereich darf man sich nur mit max. 5 Personen aus 2 Haushalten treffen (Kinder bis 14 J. zählen extra). Im Falle der „Notbremse“ in NRW darf sich nur ein Haushalt plus eine weitere Person treffen (Kinder bis 14J. ausgenommen).Gastronomiebetriebe müssen die Außengastro schließen.Der Einzelhandel bleibt dicht. Der Lebensmitteleinzelhandel darf aber an Karsamstag öffnen.Gottesdienste sollen nur digital gefeiert werden.Kindertageseinrichtungen und Schulen bleiben bis Ferienbeginn (29.3.) geöffnet. Einzelnen Kommunen mit extrem hohen Infektionszahlen hat die Landesregierung eine Einschränkung des Präsenzunterrichts gestattet. In Kürze soll mind. 2x/Woche ein Schnelltest durchgeführt werden (bisher ist 1x Test für die Schüler:innen und Lehrer:innen vorgesehen).Kontaktarmer Urlaub? Wenn es nach Bund und Ländern geht, sollten nicht zwingend notwendige Reisen gänzlich unterbleiben. Auch Urlaub im eigenen Bundesland sieht der neue Beschluss nicht vor. Für Auslandsreisen gilt eine Quarantänepflicht, Urlaubsrückkehrer sollen von den Airlines getestet werden. Eine Ausweitung des Flugverkehrs ist nicht vorgesehen.
Wo kann man Corona-Schnelltests in Wadersloh machen?
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Pressebriefing von MP Laschet nach den Bund-Länder-Beratungen
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Quelle: Land NRW