Berlin/Düsseldorf (mw/bb). Nach neun Stunden intensiver Diskussion zwischen Bund und Ländern hat Bundeskanzlerin Angela Merkel am späten Mittwochabend bei der Pressekonferenz nach dem Corona-Gipfel einen Ausblick auf die kommenden Wochen gegeben. Keine Überraschung: Der Shutdown wurde bis Ende März verlängert. Perspektive und Hoffnung gibt es nach den harten Verhandlungen auch. Die beiden wichtigsten Instrumente: Die verschiedenen Impfstoffe und die Testmöglichkeiten zur Kontrolle.
Angela Merkel war sich im Klaren, dass die aktuelle Phase mit viel Hoffnung verbunden ist, aber es auch zu Enttäuschungen kommen kann. Sie bezeichnete die Situation als sehr heikle Phase, da die britische Mutation den Wildtyp verdrängen wird. Anders als noch im Frühjahr 2020 habe man 2021 aber neue Instrumente zur Pandemiebekämpfung. Helfer seien hier die verschiedenen Impfstoffe und eine große Bandbreite an Testmöglichkeiten zur Kontrolle. Die meisten älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger seien inzwischen geimpft, was sich bei sinkenden Todesfälle bemerkbar mache. Bald schon seien deutlichere Effekte absehbar, so Merkel.
Wie kann man das Impfen weiter deutlich forcieren und eine maximale Ausschöpfung an Erstimpfungen im Wettlauf gegen die Zeit erreichen? Wann kann es Öffnungen und Lockerungen geben? Bund und Länder einigten sich auf einen Stufenplan, der regional und je nach Inzidenz gewisse Lockerungen erlaubt. Kommunen unter einem Wert von 35 können erweiterte Kontaktmöglichkeiten erhalten (Treffen von drei Haushalten). „Es soll sich lohnen, sich vor Ort anzustrengen“, so die Kanzlerin. Es sollen Anreize geschaffen, werden, um „möglichst viel normales Leben zurückzugewinnen“.
Die Vereinbarung zwischen und Bund und Länder sieht 5 Punkte vor:
- Abstand zwischen Erst- und Zwei-Impfung bei Biontech und AstraZeneca soll maximal ausgenutzt werden. Es sollen so mehr Menschen geimpft werden.
- Eine erweiterte Zulassung von AstraZeneca für Menschen Ü65.
- Ein Nachrückmanagement für nicht wahrgenommene Termine. Hausärzte können künftig mit in die Impfarbeit einbezogen werden.
- Mehrschichtsystem rund um die Uhr
- Ab Anfang April: Belieferung der Impfstoffe an die Hausärzte. Angela Merkel sieht hier noch „Steigerungspotential“
Mehr Sicherheit soll durch systematische Schnelltests und deren umfangreiche Nutzung gewährleistet werden. Ab dem 8. März soll es einen kostenlosen Test für jeden Bürger/in pro Woche geben. Auch die Testungen in Schulen und Kitas sollen ausgeweitet werden. Ausreichend Antigen-Tests wären demnach vorhanden. Selbsttests sind jedoch einfacher. Zur Beschaffung der Tests wird eine gemeinsame Taskforce von Bund und Ländern gegründet.
Teilweise bundesweite Lockerungen ab dem 8. März
Seit dem 1. März haben Friseure wieder geöffnet. Der Schulbetrieb in Präsenzist in der zweiten Woche. Ab dem 8. März greift ein Stufenplan. Bei einer stabilen oder sinkende Tendenz (<50) gibt es erleichterte Bedingungen. Bei >50 greifen wieder restriktivere Maßnahmen. So haben Bund und Länder eine Notbremse bei exponentiellem Wachstum in der Hinterhand. Politisch wird es einen Spielraum gegeben, da man den neuen Testmethoden vertraue.
Buchhandel und Blumengeschäfte könnten dann ab dem kommenden Montag unter Einhaltung von Hygieneauflagen bundesweit öffnen. Am 22. März könnte ein weiterer Öffnungsschritt erfolgen. Bei einem stabilen Inzidenzwert zwischen 50 und 100 könnte ein Einkauf im Einzelhandel mit Terminbuchung möglich sein. Auch Außengastronomie, Theater, Konzerthäuser, Kinos sowie Sportangebote könnten dann wieder öffnen (Voraussetzung: Vorlage eines negativen Tests). Bei Inzidenzwerten unter 50 werden die zuvor genannten Möglichkeiten auch ohne Schnelltest möglich sein. Frühestens am 5. April könnte kontaktloser Sport auch ohne Test erlaubt werden. Bei Inzidenzwerten unter 50 werden dann auch wieder Freizeit- und Kulturveranstaltungen (im Außenbereich!) mit bis zu 50 BesucherInnen möglich.
Die Verpflichtung zum Home-Office wurde bis zum 30. April verlängert. Darüber hinaus kündigten Bund und Länder an, dass ein bundeseinheitliches System zur Kontaktnachverfolgung mit Anbindung an das Gesundheitsamt kommen wird. Als Beispiel wurde die „luca“-App genannt. Darüber hat MW bereits gestern berichtet.
Die Inhalte der Beschlüsse vom 3. März können im Wortlaut auf der Webseite der Bundesregierung eingesehen werden (externer Link). Weitere Details zum Stufenplan hat die Bundesregierung unter folgendem Link eingestellt.
Quelle: Pressekonferenz, protokolliert von mw/bb.