Berlin/Wadersloh (mw/bb). Die bestehenden Beschränkungen bleiben bis mindestens zum 14. Februar bestehen, das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Abend in einer Live-Pressekonferenz mit. Dem voraus gingen langwierige Beratungen zwischen Bund und Ländern. Die vorgezogene Verhandlung über die Shutdown-Verlängerung wurde aufgrund der Mutationen des Coronavirus notwendig, die u.a. in Südafrika und in Großbritannien auftraten und offiziell seit gestern auch im Kreis Gütersloh nachgewiesen werden konnten.
Das haben Bund und Länder am 19. Januar 2021 beschlossen:
- Gastronomie, Sport- u. Freizeiteinrichtungen sowie große Teile des Einzelhandels bleiben weiterhin geschlossen. Ausnahmen: u.a. Lebensmittelläden.
- Die Kontaktbeschränkungen von einem Haushalt plus einer weiteren Person für private Treffen bleiben bestehen.
- Im ÖPNV und Einzelhandel müssen medizinische Masken getragen werden, d.h. die selbstgenähten „Communitymasken“ und Stoffmasken sind hier nicht mehr zulässig und dürfen entsprechend nicht mehr getragen werden.
- Das sich die Mutationen des Virus bei Kindern und Jugendlichen stärker verbreite, wird der Shutdown für Schulen und auch Kitas bis zum 14. Februar verlängert. Eine Notbetreuung wird weiterhin angeboten (Infos dazu auf den Seiten des Kitaverbunds St. Margareta und den Wadersloh DRK-Kitas und bei den weiterführenden Schulen. Von dort dürfte zeitnah ein Elternbrief kommen)
- Gottesdienste mit mehr als 10 Teilnehmer*Innen müssen vorab beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Es gelten weiter verschärfte Coronaregeln: Abstandhalten und Verzicht auf Gesang. Die kath. u. evangelische Kirchengemeinde in Wadersloh hatten Präsenzgottesdienste bereits bis Ende Januar abgesagt.
- Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten das Arbeiten im „Homeoffice“ – sofern möglich (befristet bis Mitte März). Mit dieser Maßnahme sollen die Fahrgastzahlen im öfftl. Personennahverkehr gesenkt werden. Der Bürgerbus hatte seinen Betrieb erst vergangene Woche wieder aufgenommen. Sollte es Auswirkungen auf den Fahrplan geben, berichten wir umgehend.
- Bei einem 7-Tages-Inzidenzwert von >50 pro 100.000 Einwohner*Innen können weitere regionale Beschränkungen erlassen werden. Allgemeine Ausgangsbeschränkungen sind wohl erst einmal (noch) vom Tisch.
Quelle: Pressekonferenz Bundeskanzlerin