Berlin/Kreis Warendorf (mw/bb). Am Mittwochmittag fand im Deutschen Bundestag die 2./3. Lesung zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz statt. Mit diesem wurden die Rechtsgrundlagen für die im Rahmen der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen präzisiert. In der Bevölkerung ist es in dieser Sache in den vergangenen Wochen zu großer Verunsicherung bei den Menschen gekommen. Eine Situation, die der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (CDU) scharf kritisiert: „Die Menschen wurden gezielt verunsichert“. Dabei distanzierte sich Sendker kanz klar von laut geworfenen Vorwürfen, dass das Infektionsschutzgesetz ein „Ermächtigungsgesetz“ sei. Empörung zeigte Sendker auch darüber, dass das Gesetz als „undemokratisch“ kritisiert werde.
Darum geht es: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte das „3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung“ am Mittwoch unterzeichnet. Das neue Gesetz konkretisiert die bisherigen Verordnungen der Corona-Maßnahmen, die im Infektionsschutzgesetz bisher nur allgemein als „notwendige Schutzmaßnahmen“ Einzug fanden. Mit der Gesetzesänderung wird nun ein Paragraf (28a) ergänzt, der die möglichen Maßnahmen von Landesregierungen und Behörden detailliert auflistet, d.h. u.a. finden sich nun Maskenpflicht, Abstandsgebote, Kontaktbeschränkungen, Reiseverbote, Geschäftsschließungen und weitere Lockdown-Maßnahmen hier gesetzlich verankert wieder. Bei der Debatte im Bundestag kam auch die Frage auf, ob das neue Gesetz mit den freiheitlichen Grundrechten vereinbar sei.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Berlin/Kreis Warendorf (mw/pm). Der Deutsche Bundestag hat heute das 3. Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. „Damit werden die Maßnahmen konkretisiert, die im Rahmen der aktuellen Corona-Pandemie durch die örtlichen Behörden und die Länder ergriffen werden können“, erläutert der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) den Gesetzesinhalt. So würden in einem neuen Paragrafen 28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mögliche Schutzvorkehrungen zur Bekämpfung des Coronavirus konkret aufgeführt. „Das Infektionsschutzgesetz schafft somit eindeutige Rechtsgrundlagen für das Regierungshandeln in der aktuellen Pandemie und dient keineswegs als „Ermächtigungsgesetz“, wie es in populistischen Kreisen, aber auch in Teilen der AfD und FDP betitelt wurde.“ Sendker tritt damit dem Vorwurf entgegen, das Parlament entmachte sich mit dem Gesetz selber. Die Gleichsetzung mit dem Gesetz von 1933, welches zur Hauptgrundlage der nationalsozialistischen Diktatur wurde, sei eine „historische Verkennung sondergleichen“, empört sich Sendker.
Auch zu dem Vorwurf, der Bundestag bleibe bei den wichtigen Pandemie-Entscheidungen außen vor, nimmt Sendker Stellung. Zur Bewältigung der Pandemie habe es mittlerweile weit über 70 Debatten im Bundestag gegeben, von wegen der Bundestag wäre nicht beteiligt gewesen.
Und zur Kritik „das alles sei undemokratisch“ weist er auf aktuelle Umfragen hin, wonach 86 % der Bevölkerung die Maßnahmen als richtig bezeichneten. „Unser Land befindet sich mit dieser Pandemie in der größten Katastrophe seit dem 2. Weltkrieg. Und da fehlt mir jegliches Verständnis, wenn unsere Gesetzgebung als „Ermächtigungsgesetz“ oder als „Ende der deutschen Demokratie“ bezeichnet wird“. Eine pandemische Lage von nationaler Tragweite werde nach wie vor durch den Deutschen Bundestag festgestellt, so Sendker weiter. Die Regelungen seien zunächst bis zum 31. März befristet, außer der Bundestag hebe zuvor die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf. Die der Bundesländer würden grundsätzlich lediglich für 4 Wochen gelten.
„Als Bundestagsabgeordneter des Kreises Warendorf habe ich in den letzten Tagen zahlreiche Mails und Anrufe besorgter Bürgerinnen und Bürger erhalten“, berichtet der CDU-Politiker. „Ich kann dazu nur feststellen, dass über die sozialen Medien und bestimmte Kanäle viel Desinformation gestreut wurde, dass bewusst Ängste geschürt wurden, die sachlich unbegründet waren. Das ist über alle Maßen verantwortungslos“, so Sendker abschließend.
Quelle: Pm MdB R. Sendker