Kreis Warendorf (mw/pm). Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Bernhard Daldrup informiert in einer aktuellen Pressemitteilung über die Corona-Überbrückungshilfen, die Unternehmen im Kreis Warendorf in Anspruch nehmen können.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
„Die Corona-Überbrückungshilfe der Bundesregierung sichert die Existenz von besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbstständigen und Freiberuflern. Ich freue mich, dass der Bund nun auf Betreiben von Finanzminister Olaf Scholz die Bedingungen erheblich verbessert. Die Überbrückungshilfe wird bis Ende des Jahres verlängert, der Kreis der berechtigten Unternehmen wird erweitert und die Fördersätze deutlich angehoben“, informiert der SPD-Bundestagsabgeordnete Bernhard Daldrup, der sich für die Verbesserung der Bedingungen in Berlin eingesetzt hat.
„Viele kleine und mittelständische Betriebe im Kreis haben die restriktive Ausgestaltung der Corona-Hilfen kritisiert. Ich bin daraufhin in einen konstruktiven Dialog mit der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf getreten und habe die Kritikpunkte an die zuständigen Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft nach Berlin getragen. Es ist erfreulich, dass die Bedingungen der Überbrückungshilfe nun erheblich verbessert wurden. Das ist eine gute Nachricht für alle Unternehmen und Selbstständigen im Kreis Warendorf, die in der Corona-Krise besonders gebeutelt sind“, so Daldrup.
Die Überbrückungshilfe, die zunächst als Anschlussregelung für die Corona-Soforthilfe in den Monaten Juni bis August gedacht war, wird von September bis Dezember 2020 fortgesetzt.
Künftig können Überbrückungshilfe nun auch Betriebe beantragen, die einen weniger massiven Umsatzeinbruch erlitten haben. Konkret sind Unternehmen antragsberechtigt, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum von April bis August 2020 im Vergleich mit den entsprechenden Monaten im Vorjahr erlitten haben, oder die im gleichen Zeitraum insgesamt im Durchschnitt ein Umsatzminus von mindestens 30 Prozent verzeichneten. Bislang war nur antragsberechtigt, wer im April und Mai einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr nachweisen konnte.
Darüber hinaus entfallen künftig die geltenden Höchstgrenzen für Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe von bislang 9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigte und 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigte. Zudem wird die Personalkostenpauschale von 10 auf 20 Prozent der förderfähigen betrieblichen Fixkosten verdoppelt.
Auch die Fördersätze werden erhöht. Der höchstmögliche Zuschuss lag bisher bei 80 Prozent der Fixkosten. Diemaximale Fixkostenerstattung steigt beträgt nun 90 Prozent. Auch die Fördersätze für Unternehmen, die weniger gravierende Umsatzeinbußen verkraften mussten, werden deutlich angehoben. Gleichzeitig wird die Schwelle, ab der Überbrückungshilfe ausbezahlt wird, von bislang 40 Prozent Umsatzrückgang je Fördermonat auf 30 Prozent gesenkt. Konkret werden die monatlichen Fixkosten künftig in folgender Höhe erstattet:
- 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch (bisher: 80% der Fixkosten),
- 60 % der Fixkosten bei Umsatzrückgang von 50 % bis 70 % (bisher: 50% der Fixkosten),
- 40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher: bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).
Quelle: Bernhard Daldrup MdB (SPD)