Wadersloh/Diestedde/Liesborn (mw/pm). Die nächste Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen findet am 13. September 2020 statt. Dann wählen die Bürgerinnen und Bürger den Rat der Gemeinde Wadersloh, den Kreistag des Kreises Warendorf, den Bürgermeister und den Landrat. Wie bei jeder Wahl, egal ob Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahl haben die Wahlberechtigten auch diesmal wieder die Möglichkeit der Briefwahl. Die Gemeindeverwaltung informierte am Dienstag in einer Pressemitteilung über diese Wahlmöglichkeit.
Um am Wahltag die sozialen Kontakte zum Schutz der Bevölkerung vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu reduzieren, empfehlen Wahlleiter Norbert Morfeld und das Team vom Wahlamt der Gemeinde Wadersloh allen Wählerinnen und Wählern für die Kommunalwahlen am 13. September 2020 die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen.
Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist bereits seit dem 10.08.2020 und noch bis Freitag, den 11.09.2020 um 08:00 Uhr möglich. Hier können die Briefwahlunterlagen online beantragt werden.
Mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist auch die schriftliche Beantragung der Wahlunterlagen oder mittels des personifizierten QR-Codes möglich. Die Briefwahlunterlagen werden nach Einreichung des Antrags per Post zugestellt.
Informationen zur Antragstellung sind auf der Wahlbenachrichtigungskarte und auf der Homepage www.wadersloh.de zu finden.
Ab sofort ist zudem die Wahl im Rathaus möglich. Hierzu wurde in Raum 101 im 1. Obergeschoss des Rathauses ein Briefwahllokal eingerichtet. Unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorgaben kann zu den bekannten Öffnungszeiten des Rathauses ab sofort und ohne Terminvergabe gewählt werden.
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag bis Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Aufgrund der Corona-bedingten Schutzvorkehrungen kann es mitunter zu Wartezeiten kommen. Für das Betreten des Rathauses gilt auch hier die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
Quelle: PM Gemeinde Wadersloh