Wadersloh/Lippstadt (mw/bb/pm). In einem offenen Brief wendet sich ZIN19 an den Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden. Die Gruppe aus Liesborn hat zwei Anträge an den Rat der Gemeinde Wadersloh gestellt und fordert zum einen mehr Haushaltsmittel für den Hochwasserschutz an der Glenne und zum anderen die Erfassung fehlender finanzieller Verpflichtungen aus Ratsbeschlüssen.
Nach Aussage der Gruppe habe die Gemeinde Wadersloh in den Jahren 2015 und 2016 für den Hochwasserschutz nur einen Betrag von 10.000 Euro angesetzt, in den Folgejahren sei der Posten dann gänzlich verschwunden. Nach Auffassung der Gruppe sei die Gemeinde Wadersloh aber dazu verpflichtet, einen Kostenanteil von 1.000.000 Euro beizutragen. Im Zuge der Recherche wünscht sich ZIN19 in einem weiteren Antrag eine umfassende Überprüfung weiterer Verpflichtung aus dem Haushalt.
Die Anträge von ZIN19 im Wortlaut
Antrag 1: Einstellung der finanziellen Verpflichtungen aus Vergleichsvertrag vom 09.02.2004 in den Haushalt, geschlossen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Lippstadt und der Gemeinde Wadersloh hinsichtlich der Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Bereich der Glenne im Gebiet der Stadt Lippstadt und der Gemeinde Wadersloh.
Antrag 2: Erfassung und Einstellung sämtlicher finanzieller Verpflichtungen aus Ratsbeschlüssen oder sonstigen Vereinbarungen, die in den Haushalten der Gemeinde Wadersloh bisher noch nicht eingestellt worden sind.
Der offene Brief im Wortlaut
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thegelkamp, sehr geehrte Fraktionsvorsitzenden, bekanntlich hat die Gemeinde Wadersloh einen „öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag“ am 09.02.2004 mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Lippstadt geschlossen. Dieser Vertrag liegt Ihnen und den Ratsmitglieder vor. Die Diskussionen über die Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz (und nicht zur Renaturierung der Glenne), so sieht es der Vertrag vor, wurden in den letzten Jahren heftig geführt.
In unserer Philosophie ist verankert, dass wir für eine gesunde Umwelt, für notwendige, maßvolle Investitionen der Gebietskörperschaften und für alle Maßnahmen, die Werte und Nutzen für unsere Generation, aber insbesondere für zukünftige Generationen schaffen, stehen. Verpflichtungen aus Beschlüssen und Vereinbarungen sind ordnungsgemäß in einem Haushaltsplan einzustellen. Dieses ist Grundlage einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, die sicherlich auch von der Gemeinde Wadersloh zu beachten ist.
Der Anteil der Kosten für die Gemeinde Wadersloh beläuft sich aufgrund der Vereinbarung auf mindestens 1.000.000,00 €. Festgestellt haben wir, dass lediglich in 2015 und 2016 ein Betrag von 10.000,00 € eingestellt wurde. Gleichzeitig wurden Auszahlungen in Höhe des Ansatzes für Baumaßnahmen vorgenommen. Gemäß Niederschrift über die UA 03/14 Sitzung vom 17.11.2014 sind jeweils 50.000,00 € in den Jahren 2017 und 2018 eingestellt. (Siehe Seite 198- Natur 001-Kostenanteil Hochwasserschutz Glenne).
Diese Beträge sind in den Haushaltsplänen 2017 und 2018 nicht angesetzt worden. Im Gegenteil, diese Position Natur 001 Kostenanteil Hochwasserschutz Glenne ist komplett ab 2018 aus den Haushaltsplänen entfernt worden. Die erforderliche Erläuterung in dem Haushaltsplan, warum diese Position gestrichen wurde, ist nicht gegeben worden. Somit wurden die Aussagen und Zusagen gegenüber den Ratsmitgliedern und nachfragenden Bürgern gemäß Niederschrift nicht eingehalten.
Verpflichtungen aus verbindlichen Ratsbeschlüssen und sonstigen Vereinbarungen, die finanzielle Auswirkungen auf Haushalte haben, sind ordnungsgemäß einzustellen. Im Gegenteil, hier wurde die Position komplett gestrichen, obwohl eine schriftliche Vereinbarung vorliegt. Diese Ordnungsmäßigkeit nach kaufmännischen Grundsätzen wurde somit in doppelter Hinsicht nicht eingehalten. Scheinbar hat man versucht, den Haushaltsplan positiver auszuweisen, obwohl die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Wadersloh seit Jahren negativ waren.
Es ist uns wichtig, dass die finanziellen Verhältnisse, die aufgrund von Beschlüssen und Vereinbarungen den Haushalt der Gemeinde Wadersloh beeinflussen, auch ordnungsgemäß dargestellt werden. Es kann auch nicht sein, dass zukünftige Generationen Zahlungen leisten müssen, weil Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfasst werden. Aus diesem Grunde stellen wir den oben genannten Antrag Nr. 1: Einstellung der finanziellen Verpflichtungen aus Vergleichsvertrag vom 09.02.2004 in den Haushalt.
Ferner stellen wir den weiteren Antrag Nr. 2: Erfassung und Einstellung sämtlicher finanzieller Verpflichtungen aus Ratsbeschlüssen oder sonstigen Vereinbarungen, die in den Haushalten der Gemeinde Wadersloh bisher noch nicht eingestellt worden sind.
Der Antrag Nr. 2 ist uns auch sehr wichtig. Wir möchten nicht, dass zukünftige Generationen Zahlungen zu leisten haben, die aufgrund von Verpflichtungen bestehen, aber nicht bekannt sind. Im Grunde ist es ganz einfach, dieses von Seiten der Verwaltung sicherzustellen. Da Bürgermeister auch nur auf Zeit gewählt werden, ist es auch für zukünftige Anwärter wichtig zu wissen, wie finanziell unsere Gemeinde aufgestellt ist.
Wir freuen uns, wenn die Ratsmitglieder aller Parteien unsere Anträge befürworten. Den Vorsitzenden der einzelnen Fraktionen haben wir den Antrag ebenfalls zugestellt.
Mit freundlichen Grüßen
ZIN 19
Das sagt die Gemeinde Wadersloh
Die Gemeindeverwaltung Wadersloh hat auf Anfrage von Mein-Wadersloh.de wie folgt Stellung zu dem offenen Brief von ZIN19 genommen:
„Die Verwaltung prüft den Antrag zunächst. Darüber hinaus wird der Antrag, wie bei Anregungen und Beschwerden üblich, zunächst zur Beratung in den Hauptausschuss verwiesen. Anschließend erfolgt die Weiterleitung zur Beratung in den zuständigen Fachausschuss.“
Anm. d.Red.: Der zuständige Fachausschuss tagt Ende September 2020.
Quellen: Offener Brief der Gruppe ZIN19, Antwort: Stabstelle Gemeinde Wadersloh via E-Mail