Wadersloh (pm). Hitzig diskutiert wurde am Montag (8. Juni) in der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses sowie des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport unter anderem über eine mögliche Einzäunung der Regenrückhaltebecken auf dem Gemeindegebiet. Die CDU-Fraktion sprach sich dabei gegen eine komplette Einzäunung aus und favorisiert stattdessen die Anpflanzung von Hecken. Die SPD-Fraktion kritisiert die Zurückhaltung der CDU, da die Maßnahme in ihren Augen lebenssichernd sei und fordert weiterhin die komplette Einzäunung der Regenrückhaltebecken in einer Höhe von 1,80 Metern. | Update: Auch die FWG hat eine Stellungnahme zur Diskussion abgegeben. Diese wurde ergänzt. Die ursprüngliche Titelzeile „SPD-Fraktion wirft CDU Fahrlässigkeit vor“ wurde entsprechend geändert.
Die Pressemitteilung der SPD Wadersloh vom 10. Juni 2020 im Wortlaut:
[…] „Die Regenrückhaltebecken sind wichtig für unsere drei Ortsteile. Sie sind Wasserbauwerke, in denen sich bei starken Regenfällen das Wasser sammelt, sodass es unsere Keller, die Kanalisation und die Straßen nicht überflutet. Wichtig hierbei zu wissen: Sie sind keine Biotope oder ökologisch überdurchschnittlich schützenswerte Seen. In nasseren Zeiten sammelt sich in diesen Becken ein größere Menge an Wasser. Da diese Becken nicht eingezäunt sind, stellt dies aber eine Gefahr für spielende Kinder dar. Insbesondere auch, weil es in unserer Gemeinde einige Regenrückhaltebecken in der Nähe von Wohn- und Neubaugebieten gibt. In Wolfsburg ist vor einigen Monaten unter ähnlichen Umständen bereits ein Kind tödlich verunglückt. Da die Politik sich hier nicht gekümmert hatte, wurde sie zur Verantwortung gezogen.
Auch deswegen gibt es für Kommunen eine rechtliche Empfehlung, die vorsieht, Regenrückhaltebecken in einer Höhe von 1,80m einzuzäunen, damit es nicht zu einem solchen tragischen Zwischenfall kommt. Hieran hat sich die Verwaltung in ihrem Vorschlag gehalten. Andernorts ist dies auch schon üblich, die Unfallkasse NRW empfiehlt sogar eine Zaunhöhe von 2m.
Überraschenderweise sieht die CDU Fraktion in diesen Umständen – so wie sie sich in den Ausschüssen am Montag geäußert hat – keine bzw. nur eine theoretische Gefahr. Sie wehren sich gegen den Verwaltungsvorschlag, als wäre eine Einzäunung eine Aufopferung aller eigenen Prinzipien. Da fragen wir uns: Ist der CDU die Sicherheit unserer Kinder nicht wichtig? Möchte sie solange warten, bis etwas passiert, und das reale Gefahrenpotential offenbart wird? Oder soll an einer sicherheitsrelevanten Stelle Geld gespart werden, unter bewusster Inkaufnahme von Gefahren für Leib und Leben?
Auch der Gegenvorschlag, Hecken, statt Zäunen zu platzieren wird der Problematik an dieser Stelle nicht gerecht. Diese halten nunmal keine spielenden Kinder ab. Schon garnicht, wenn sie neu angepflanzt wurden und noch nicht dicht gewachsen sind. Und sollten sie doch irgendwann dichter gewachsen sein, so bieten sie eher ein Versteck und einen Sichtschutz und bergen damit zusätzliche Gefahr.
Die SPD Fraktion ist erschrocken und schockiert über das Verhalten und die Haltung der Mehrheitsfraktion. Hier wird mal wieder die absolute Mehrheit genutzt, um die eigene Politik durchzusetzen. Wir fordern mit Nachdruck, dem Vorschlag der Verwaltung, die Regenrückhaltebecken noch in diesem Jahr komplett in einer Höhe von 1,80m einzuzäunen, zu folgen. In dieser Angelegenheit ist das letzte Wort hoffentlich noch nicht gesprochen.“
Die Pressemitteilung der FWG Wadersloh vom 10. Juni 2020 im Wortlaut:
Ein wichtiges Thema was in der Politik seit Ende letzten Jahres kontrovers diskutiert wird ist die Einzäunung der Regenrückhaltebecken. Was ist der Hintergrund dieser Diskussion? Im Laufe der letzten Jahre sind in der Gemeinde in allen Ortsteilen insgesamt 17 Regenrückhaltebecken gebaut worden. Sie haben die Aufgabe bei sog. Starkregenereignissen anfallenden Regenwasser aufzufangen und dieses dann zeitverzögert in die Vorflut (Regenwassergraben abzugeben). Sie dienen somit dem Hochwasserschutz und gelten, auch wenn es beim Betrachten nicht den Anschein macht, als technische Anlagen und die Gemeinde hat somit die Verkehrssicherungspflicht. Diese Verkehrssicherungspflicht besagt, dass die Gemeinde sicherstellen muss, dass keine Gefahr von diesen Anlagen für die Allgemeinheit ausgeht.
In den letzten Sitzungen des Bau Planungs- und Strukturausschuss wurde diese Thematik diskutiert Hier wurde seitens der Verwaltung die Dringlichkeit der Einzäunung dargelegt, da eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zivil und strafrechtliche Konsequenzen sowohl für Verwaltung als auch zum Teil für die Politik hatte. So wurde in der Gemeinde Neunkirchen in Hessen der Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil ein Dorfteich nicht eingezäunt war in dem 3 Kinder ertranken. In diesen Sitzungen wurde über den Umfang und die Höher der Einzäunung sowie der zeitlichen Umsetzung an allen Regenrückhaltebecken diskutiert. Es fand auch eine Ortsbesichtigung der Regenrückhaltebecken am Berkenweg und der Eichenalle in Diestedde statt.
Die FWG spricht sich für die zeitnahe Einzäunung aller von der Verwaltung vorgeschlagenen Regenrückhaltebecken aus. Warum?
Sicherlich machen die meisten Regenrückhaltebecken einen naturnahen Eindruck und viele Bürger werden sich fragen, warum diese nun für nicht unerhebliche Kosten eingezäunt werden müssen.
Daneben wird in der Öffentlichkeit oft die Frage gestellt, inwieweit der Staat für eine absolute Sicherheit der Bürger vor den Risiken des Lebens sorgen soll und kann. Hier kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Eine absolute Sicherheit und Schutz kann der Staat nicht bieten.
Dennoch sind wir in diesen Fall der Ansicht das zeitnah gehandelt werden muss und die Regenrückhaltebecken eingezäunt werden müssen. Denn es sind Entwässerungsanlagen und gelten nun mal nicht als naturnahe Gewässer die z.B. zur Erholung dienen. Daneben fangen sie bei Starkregenereignissen, die aufgrund des Klimawandels häufiger auftreten, nicht nur Regenwasser auf. Bei einer Mischkanalisation (Regen und Abwasser werden in einen Kanal abgeführt) gelangt auch das verdünnte Abwasser in diese Regenrückhaltebecken.
Wir sehen wir hier den Schutz der Kinder, zu deren Schutz in erster Linie die Einzäunung vorgenommen wird, als ein zu hohes Gut an als dass man es mit anderen Abwägungen wie Kosten oder die Akzeptanz der Einzäunung in der Bevölkerung ins Verhältnis setzen sollte. Einer Begrünung des Zaunes oder einer Hecke vor dem Zaun steht nichts entgegen.
Quelle: PM SPD Wadersloh vom 10. Juni 2020 / PM FWG Wadersloh vom 10. Juni 2020