Wadersloh/Liesborn (mw/bb). Die Gruppe „ZIN19“ nimmt einen aktuellen Schriftwechsel mit dem Rathaus in Bezug auf einen 2019 erfolgten Antrag zur Anlegung von Blühstreifen im Gemeindegebiet zum Anlass, einen weiteren Antrag zu stellen und wünscht sich künftig ein Beschwerdemangement für Bürgerinnen und Bürger.
In einem offenen Brief an den Bürgermeister (Anm.: liegt der Redaktion vor) hatte sich die Gruppe Ende Mai 2020 über den weiteren Verlauf eines im Vorjahr gestellten Antrags für das Anlegen von Blühstreifen, u.a. entlang des Wanderparkplatzes zwischen Wadersloh und Liesborn erkundigt. Die Nachhaltigsinitiative erhofft sich daraus positive Umwelteffekte bei zusätzlichen Kostenersparnissen durch weniger Pflegearbeiten. Die Gruppe ging davon, dass der Antrag am 2. September 2019 angenommen worden sein und fragte beim Rathaus nach.
Auf Presseanfrage durch Mein-Wadersloh.de teilte die Gemeindeverwaltung am 28. Mai mit, dass der Ausschuss für Umwelt, Energie und Landschaft sich in seiner Sitzung vom 02. September mit diesem Thema und dem Antrag beschäftigt und dazu folgendes beschlossen habe: „Die Anlegung von Blühflächen wird begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere geeignete Flächen zu finden, um dort entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Über die Ergebnisse wird in einer der nächsten Sitzungen berichtet. Der Ausschuss hat also nicht beschlossen, einen Blühstreifen auf der Fläche zwischen Wanderparkplatz und Liesborner Holz anzulegen. Dennoch kann aus dem Verlauf der Diskussion im Ausschuss – auch nach Meinung der Verwaltung – abgeleitet werden, dass die o.g. Fläche durchaus als geeignet betrachtet wurde, um dort einen Blühstreifen anzulegen. Die fachgerechte Aussaat und Anlegung von Blühstreifen sollte zwischen April und Ende Juni erfolgen. Die Corona-Pandemie aber ließ es ab Anfang März leider wegen massiv fehlender Ressourcen und auch aufgrund der sehr belastenden Gesamtsituation nicht zu, dieses gewiss ebenfalls wichtige Projekt – wie andere Aktivitäten auch – in die Tat umzusetzen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt somit in den nächsten Wochen.“
Die Initiative ZIN 19 war aufgrund der Formulierung im Protokoll „Die Anlegung von Blühflächen wird begrüßt“ davon ausgegangen, dass der Antrag bewilligt wurde, was nicht zutrifft. Dazu die Gruppe in einem Antwortschreiben (Anm: liegt der Redaktion vor): „Wir werden diese Erkenntnisse zum Anlass nehmen zukünftig noch genauer hinzuschauen und Rat bei Fachleuten suchen. Wir möchten erreichen, dass insbesondere zukünftige Generationen für unser nicht rechtzeitiges Gegensteuern, in Anspruch genommen werden.“ Gleichzeitig bittet die Gruppe nun um Prüfung, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie, die laut Verwaltung ursächlich für die Verzögerung sei, auf die Verwaltung hatte. In Bezug auf den ursprünglichen Antrag wünscht sich die Gruppe, dass die Gemeinde einen zeitnahen Beschluss herbeiführt und beruft sich dabei auf die aktuelle Gesetzeslage bei Anträgen.
In diesem Zusammenhang stellt ZIN19 nun einen weiteren Antrag zur Einrichtung eines „Anregungs- und Beschwerdemanagements“ für die Gemeinde Wadersloh. „Es muss doch möglich sein, dass Bürger, Antragsteller, Politiker die Anträge, Anregungen an die Gemeinde richten, ordnungsgemäß abgewickelt werden. Insbesondere die Ratsmitglieder müssen darauf vertrauen können, dass vom Bürgermeister und oder der Verwaltung darauf geachtet und hingewiesen wird, dass bei Beschlussfassung Gesetzesgrundlagen beachtet werden. Selbstverständlich wissen wir auch, dass Fehler gemacht werden“, heißt es seitens der Gruppe. Wie es mit den Blühwiesen weitergeht? Mein-Wadersloh.de bleibt am Ball und wird über das Thema zeitnah berichten.
Quelle: Presseinformation der Gruppe ZIN19 vom 07. Juni 2020,
Stellungnahme der Gemeinde Wadersloh vom 28. Mai 2020