Wadersloh/Diestedde/Liesborn (pm). Einhergehend mit der stufenweisen Lockerung der bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, nehmen auch die Schulen in der Gemeinde Wadersloh ihren Betrieb im sogenannten rollierenden System wieder auf. Das rollierende System sieht vor, dass in den Grundschulen immer nur ein Jahrgang anwesend ist. Dabei wechseln sich die Klassen 1 bis 4 tageweise ab.
Die Sekundarschule unterrichtet bereits seit zwei Wochen den 10. Jahrgang. Ab dem kommenden Montag wird zusätzlich ein weiterer Jahrgang der 5. bis 9. Klassen rollierend an der Sekundarschule unterrichtet. Das Gymnasium Johanneum setzt den digitalen Unterricht in bewährter Form fort und wird für die Schüler der Q1 und EP teilweise Präsenzangebote in der Schule machen. Für die Jahrgänge 5 bis 9 erarbeitet die Schule ein pädagogisches Konzept, damit diese Schüler nach den Abiturprüfungen ab dem 26.05.2020 Präsenzunterricht im rollierenden System wahrnehmen können. Nähere Information geben die Schulleitungen per Elternbriefe weiter. Beibehalten wird die Temperaturmessung der einzelnen Kinder vor Unterrichtsbeginn. So wird auch mit Lockerung der Maßnahmen das Risiko der Ausbreitung des Coronavirus in den Schulen reduziert.
Das Coronavirus steht auch den kommenden Abiturprüfungen nicht im Weg. Herr Hans-Jürgen Lang, Schulleiter des Gymnasium Johanneum, bedankt sich bei der Gemeinde Wadersloh für die Herrichtung der ehemaligen Realschulaula, mit eigenem Hygienekonzept, zum ordnungsgemäßen Schreiben der Prüfungen.
Regelungen für Sportvereine
Am 6. Mai veröffentlichte die Landesregierung die stufenweise Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Im Zuge dessen sind nachfolgend die Regelungen für Sportvereine dargestellt:
- Seit dem 07.05.2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt, sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Dies bedeutet, dass Sportarten wie Fußball oder Handball weiterhin untersagt sind.
- Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche untersagt, lediglich Kinder unter 12 Jahren dürfen eine Begleitperson mitbringen.
- Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen (Hallen) zulässig.
- Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen, die den Sportvereinen gehören, unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.
- Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbaren Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden.
- Die Turnhallen der Gemeinde Wadersloh sind zunächst – mit Ausnahme von Schulveranstaltungen – bis zum 30. Mai weiterhin gesperrt. Ebenso gesperrt bleiben die Rasen- und Kunstrasenplätze.
- Die hygienischen Bestimmungen (insbesondere Mindestabstand von 1,50 Metern; Kontaktverbot im öffentlichen Raum) sind weiterhin einzuhalten.
Anmerkung der Redaktion: In unserem aktuellen Heimatcast-Podcast sprechen wir mit Rossi Kammermann über die aktuelle Situation im Fußball beim TuS. Gerne reinhören (LINK)!
Quelle: PM Gemeindeverwaltung Wadersloh