Kreis Warendorf (pm). „Abstand und Hygiene bleiben das A und O“ – Zustimmung für den „maßvoll abgestuften Plan“ des Landes zur Lockerung der Anti-Corona-Maßnahmen gab es am Donnerstagnachmittag bei einer Telefonkonferenz der Bürgermeister der 13 Städte und Gemeinden mit dem Landrat. „Wir begrüßen den Plan und setzen die Lockerungen vor Ort so bald wie möglich um – so lautete der Tenor bei den Verwaltungschefs aus dem Kreis.
„Gleichzeitig ist es wichtig, dass wir weiterhin den Infektionsschutz beachten. Deshalb finde ich es sehr gut, dass es die Lockerungen auf Bewährung mit der Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gibt“, sagte Landrat Dr. Olaf Gericke. „Denn damit ist klar, dass wir einerseits noch stärker auf Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger setzen und gleichzeitig die Pandemie im Blick behalten“, so der Landrat.
Weiterhin gelte es also, die „AHA-Formel“ zu beachten – wie es ein Bürgermeister formulierte. Die Buchstaben A, H, und A stehen für die in der Pandemie nach wie vor zentralen Regeln Abstand, Hygiene und Alltagsmasken. Doch es werde Zeit, dass „unsere Städte und Gemeinden wieder zu einem möglichst normalen Alltag mit wirtschaftlichem und öffentlichen Leben zurückfinden“, hieß es am Donnerstag. Allerdings habe das Land bislang noch viele Detailfragen offengelassen. Deshalb baten die Bürgermeister und der Landrat um Verständnis dafür, dass nicht alles kurzfristig umsetzbar sei. So könnte Musikschul-Unterricht zwar wieder stattfinden, aber die dafür oft genutzten Räume in Schulen können derzeit noch nicht zur Verfügung gestellt werden.
Die Bürgermeister betonten, dass die Mitarbeiter der Stadt- und Gemeindeverwaltungen wie in den vergangenen Monaten mit Hochdruck arbeiten, um die neuen Regelungen umzusetzen. Doch nicht alles sei sofort möglich – und in einigen Punkten müsse das Land noch klare Grundlagen schaffen. Einig war sich die Runde, dass die Schulen Verabschiedungen mit Zeugnisübergaben unter Beachtung der Abstandsregeln in entsprechend großen Räumen durchführen können – zum Beispiel in Sporthallen, Bürgerhäusern oder Stadthallen. Dagegen dürfen nicht erforderliche öffentliche Veranstaltungen – wie z.B. touristische Stadtführungen – auch in kleinerem Rahmen weiterhin nicht stattfinden.
Quelle: Kreis Warendorf