Wadersloh (mw/pm). Bund und Länder haben sich darauf verständigt, in kleinen Schritten ab dem 20. April das öffentliche Leben wieder zu beginnen. Um das Entstehen neuer Infektionsketten zu verhindern, geschieht dies nach und nach unter Aufrechterhaltung der Schutzmaßnahmen. Die Gemeindeverwaltung hat am heutigen Freitag eine umfangreiche Übersicht über die Lockerungen in den einzelnen Bereichen veröffentlicht.
Auf Anfrage von MW äußerte sich Bürgermeister Christian Thegelkamp mit einer Einschätzung zur Einigung von Bund und Ländern: „Die Entscheidung ist richtig, da zum einen die Pandemie und damit auch die Gefahr noch nicht überwunden ist. Die Beschränkungen sind auch deshalb weiterhin notwendig, weil damit das Entstehen neuer Infektionsketten verhindert wird. Zum anderen ergibt sich mit der schrittweisen Öffnung aber auch eine Perspektive hin zur Normalität. Die Situation ist schwer genug, da ist es wichtig zu sehen, dass die bisherigen Maßnahmen greifen, damit irgendwann diese Situation überwunden ist“, so Christian Thegelkamp.
Schulen:
Für die Schulen erlaubt der Beschluss von Bund und Ländern eine vorsichtige, gestufte Wiederaufnahme des Betriebs – vor allem mit Blick auf Schülerinnen und Schüler die vor Schulabschlüssen und Abschlussprüfungen stehen.
Ab dem 23. April können sich zunächst die Abiturienten am Johanneum und die Schülerinnen und Schüler des Abschlussjahrganges an der Sekundarschule Wadersloh auf ihre Prüfungen vorbereiten. Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulträger haben ab 20. April drei Tage Vorlaufzeit, um die organisatorischen und alle weiteren notwendigen Bedingungen für eine Wiederaufnahme des Unterrichts schaffen zu können.
Das Johanneum und die Sekundarschule bieten jeweils in der Zeit von 7:30 Uhr bis ca. 12:45 Uhr Unterricht an. Ein Unterricht am Nachmittag findet an beiden Schulen nicht statt. Der Unterricht wird unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen durchgeführt. Aus organisatorischen und hygienischen Gründen wird auch kein Catering oder Mensaessen angeboten. Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, sich selbst zu verpflegen.
Eltern und Erziehungsberechtigte werden ausdrücklich aufgefordert, ihre Kinder mit Masken auszustatten, damit diese in Schulbussen oder z.B. in den Schulpausen getragen werden. Es gibt keine Vorgaben zur Art der Masken. Alltagsmasken oder sogenannte Community-Masken sind zulässig. Sofern Eltern für ihre Kinder keine Masken zur Verfügung stellen können, kann im Einzelfall bei der Gemeindeverwaltung gegen Gebühr eine „Wadersloher Behelfsmaske“ erworben werden.
Ende April wird dann entschieden, wie die Schulen ab dem 4. Mai 2020 schrittweise weiter geöffnet werden, beispielsweise für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen, vorzubereiten.
In den Grundschulen sowie den weiterführenden Schulen wird das Notbetreuungsangebot für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten und ggf. um weitere Bedarfsgruppen, die nach der geltenden Leitlinie zu den kritischen Infrastrukturen gehören, erweitert.
Kindertageseinrichtungen:
Die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde müssen unter Aufrechterhaltung einer Notbetreuung – weitere Bedarfsgruppen kommen hinzu – zunächst weiterhin geschlossen bleiben.
Rathaus:
Kommunale Einrichtungen und das Rathaus sind auch weiterhin nicht frei zugänglich. Wie bereits seit dem 15.03. werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, Anliegen bei der Gemeindeverwaltung entweder telefonisch oder per E-Mail zu erledigen bzw. auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses sind telefonisch (02523/950-0) oder per E-Mail an gemeinde@wadersloh.de erreichbar.
Im Rathaus erhalten weiterhin – nach vorheriger Anmeldung per Telefon oder durch Klingeln am Haupteingang – lediglich Bürgerinnen und Bürger Zutritt, die wichtige und nicht verschiebbare Dienstleistungen benötigen. Für eine kontaktlose Abwicklung ist am Haupteingang des Rathauses zudem eine Schleuse eingerichtet. Alle Besucher, die das Rathaus betreten, müssen ab sofort zwingend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Masken können bei den bekannten Verkaufsstellen erworben oder selbst hergestellt werden (sogenannte DIY-Behelfsmasken oder Community-Masken). Sofern keine Masken erhältlich sind, können vom Rathaus im Einzelfall gegen Gebühr „Wadersloher Behelfsmasken“ zur Verfügung gestellt werden.
Sitzungen der Gremien:
In einer Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden ist die weitere Vorgehensweise mit der parlamentarischen Beratung bis zu den Sommerferien sehr einvernehmlich festgelegt worden.
Folgende Ausschusssitzungen sind – unter Berücksichtigung der augenblicklichen Krisensituation – abgesagt:
- UA am 04.05.2020
- SKA am 06.05.2020
- BPA am 11.05.2020
- BPA am 17.06.2020
Folgende Ausschusssitzungen finden – aufgrund der daraus resultierenden, umfangreichen Tagesordnungen – zu geänderten Uhrzeiten statt:
- HA am 27.05.2020 – Beginn um 16:00 Uhr
- BPA am 08.06.2020 (neuer Termin!) – Beginn um 16:00 Uhr
- Rat am 22.06.2020 – Beginn um 17:00 Uhr
Geöffnete Geschäfte
Geschäfte (bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen) können ab dem 20. April unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen.
Ausdrücklich nicht geschlossen, sondern unter Auflagen sind geöffnet:
- der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
- Getränkemärkte,
- Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
- Tankstellen,
- Banken und Sparkassen, Poststellen,
- Reinigungen, Waschsalons,
- der Zeitungsverkauf,
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der
- Großhandel.
Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
Friseurbetriebe sollen unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufnehmen.
Dienstleistungsbetriebe können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen, jedoch bleiben Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen und ähnliche Betriebe geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben aber weiter möglich.
Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Geschlossene Geschäfte
Weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben müssen
- Gastronomiebetriebe. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
- Bars, Clubs, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Theater, Museen, Galerien, Ausstellungen,
- zoologische und botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
- Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- Spielplätze
- Hotels und sonstige Beherbergungsbetriebe für touristische Übernachtungen
Veranstaltungen und Zusammenkünfte
Verboten sind:
- Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
- Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
- Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt
Schutzmaßnahmen:
Bürgerinnen und Bürger müssen in der Öffentlichkeit weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und dürfen sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden sanktioniert.
Den Bürgerinnen und Bürgern wird die Nutzung von Masken insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend empfohlen. Auch selbst genähte (nicht-medizinische) Alltagsmasken oder sogenannte Community-Masken können zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger beitragen.
Bitte verzichten Sie auch weiterhin auf private Feiern, Verwandtenbesuche und Reisen bzw. Ausflüge und reduzieren Sie Kontakte außerhalb des eigenen häuslichen Umfelds auf ein Minimum. Damit schützen Sie sich, Ihre Familien und Ihre Mitbürger und retten somit Leben. Jeden Tag.
Quelle: Gemeindeverwaltung Wadersloh, Symbolbilder: Mein-Wadersloh.de