Münsterland/Kreis WAF (mw/pm). Die Landräte der Münsterland-Kreise, Dr. Klaus Effing (Steinfurt), Dr. Olaf Gericke (Warendorf), Dr. Christian Schulze Pellengahr (Coesfeld) und Dr. Kai Zwicker (Borken) haben sich am Freitag (17. April) gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt Münster, Markus Lewe, mit einem Brandbrief an die Spitzen des Bundes und des Landes NRW gewandt: Es geht um eine wichtige Nachbesserung der heute veröffentlichten Coronaschutzverordnung, genauer gesagt um eine Nachbesserung der Öffnungsregeln für Ladenlokale (Größe).
„Auch im Kreis Warendorf ist die Unzufriedenheit mit den neuen Regelungen der Lockerung im Einzelhandel ab dem kommenden Montag, 20. April, groß“, erklärte Landrat Dr. Olaf Gericke. „Aufgrund der Rückmeldungen von betroffenen Geschäftsinhabern aber auch aus dem Kreis von Bürgermeistern setzen wir uns als Verantwortliche im Münsterland für unseren Einzelhandel ein“, so Dr. Gericke weiter. „Die Regelungen sind willkürlich und aus dem Blickwinkel des Infektionsschutzes nicht nachvollziehbar. Ich freue mich, dass sich in einer Telefonkonferenz alle Fraktionen des Kreistages hinter diese klare Forderung gestellt haben“, so derWarendorfer Landrat.
Das Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundesminister Jens Spahn, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Ministerpräsident Armin Laschet, Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Landeswirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart im Wortlaut:
„Die Kreise im Münsterland und die Stadt Münster begrüßen sehr, dass von Seiten des Bundes und des Landes nun konkrete Lockerungen der einerseits sehr erfolgreichen, andererseits aber auch sehr belastenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus für den Einzelhandel erfolgen. Gerade die Maßnahme, Ladenlokale mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm ab dem 20. April zu öffnen, wird sehr begrüßt. Nicht nachvollziehbar ist aber, dass es Handelseinrichtungen mit einer Gesamtfläche größer als 800 qm nicht gestattet ist, durch eigene organisatorische Vorkehrungen die zugänglichen Verkaufsflächen auf höchstens 800 qm zu reduzieren. Die zuständigen Ordnungsämter könnten die Einhaltung der Vorgaben überprüfen. Eine solche Ungleichbehandlung ist aus Sicht der betroffenen Geschäftsinhaber, aber auch aus unserer Sicht als in der Region Verantwortliche, nicht gerechtfertigt. Ein signifikanter Mehrwert für den Infektionsschutz ergibt sich durch diese Vorgabe n icht. Sie schürt Unfrieden und mindert die Akzeptanz für die Maßnahmen insgesamt. Wir appellieren daher eindringlich, die Regelungen so zu ändern, dass auch solche Handlungseinrichtungen, die durch geeignete Absperrmaßnahmen ihre reguläre Verkaufsfläche auf unter 800 qm verringern, ab 20.04.2020 betrieben werden dürfen.“
Das Schreiben ging ebenfalls an die hiesigen Bundes- und Landtagsabeordneten sowie kommunalen Spitzenverbände.
Quelle: Kreis WAF