Wadersloh (mw/pm). Seit dem 16. März sind auch in der Gemeinde Wadersloh die Schulen und Kindertagesstätten wegen der Corona-Krise geschlossen. Für zahlreiche Eltern, die ihre Kinder seitdem zuhause betreuen, stellte sich deshalb die Frage, ob dennoch weiterhin Elternbeiträge gezahlt werden müssen.
Obwohl die Beitragssatzung des Kreisjugendamtes, das diese Aufgabe für die Gemeinde Wadersloh wahrnimmt, die Zahlung eigentlich vorsieht, einigte sich Bürgermeister Christian Thegelkamp gemeinsam mit Landrat Dr. Olaf Gericke und den Bürgermeistern im Kreis Warendorf darauf, die Zahlung der Elternbeiträge vorübergehend auszusetzen. Darüber hinaus werden in der Gemeinde Wadersloh ab April auch die Beiträge für die Offene Ganztagsgrundschule (OGS) und für die Mittagsverpflegung ausgesetzt.
„In diesen Tagen müssen wir solidarisch sein und schnell helfen, denn auch für die Eltern ist die aktuelle Situation nicht einfach. Wir werden deshalb für den April keine Beiträge einziehen, obwohl die Kosten für die Einrichtungen dennoch größtenteils weiterlaufen. Die Ausgaben werden unseren Gemeindehaushalt stark belasten, aber hier müssen wir zunächst an die Eltern denken“, so Bürgermeister Thegelkamp.
Für die Eltern bedeutet dies:
- Für April 2020 werden keine Elternbeiträge erhoben. Sollte sich die derzeitige Situation nicht verändern, gilt diese Regelung auch für die Folgemonate, in denen keine reguläre Betreuung stattfinden kann.
- In den Fällen, in denen die Eltern eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden für April keine Beiträge mehr eingezogen.
- Eltern, die die Zahlung per Dauerauftrag überweisen, sollten diese sofort stoppen oder aussetzen. Den Eltern, die per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag für April 2020 bereits ihre Beiträge gezahlt haben, erhalten diese zurück.
- Die Beiträge für den Zeitraum vom 16. bis 31. März 2020 sollen zu einem späteren Zeitpunkt erstattet werden.
Quelle: PM Rathaus Wadersloh