Wadersloh (mw/pm). Zur Verhütung und Bekämpfung von SARS-CoV-2 hat die Gemeinde Wadersloh eine Allgemeinverfügung erlassen. Seit Donnerstag sind alle Geschäfte, Restaurants, Gaststätten, Hotels sowie Spiel- und Bolzplätze in der Gemeinde Wadersloh geschlossen.
Damit diese gravierenden Maßnahmen des Landes NRW greifen und damit den Anstieg der Infektionszahlen bremsen, appelliert Bürgermeister Christian Thegelkamp an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wadersloh: „Bitte bleiben Sie zu Hause! Nur so lässt sich die weitere Verbreitung des Virus eindämmen. Wenn Sie nicht zu Hause bleiben und soziale Kontakte nicht weitestgehend vermeiden, gefährden Sie nicht nur sich, sondern auch Ihre Mitmenschen und vor allem ältere und kranke Mitbürger! Die große Gefahr des Corona-Virus ist, dass es auch von Menschen übertragen wird, die keine Symptome haben und sich gesund fühlen.“
Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wadersloh sollten daher mit Ausnahme der notwendigen Daseinsvorsorge (Arbeit, Einkaufen) die Wohnungen nicht verlassen. Wenn die Infektionszahlen weiter steigen, droht ansonsten auch in Deutschland eine Ausgangssperre, so wie sie bereits in Frankreich, Belgien oder Italien besteht.
„Für Familien mit Kindern ist das ganz sicher eine enorme Belastungsprobe, vor allem, da neben den Schulen und Kitas auch die Spiel- und Bolzplätze geschlossen sind“, weiß Bürgermeister Thegelkamp um die Einschränkungen auch für das Privatleben. „Aber die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von anderthalb Metern ist bei spielenden Kindern leider unmöglich. Die wichtigste Maßnahme ist deshalb in diesen Tagen, möglichst wenige Menschen zu treffen. Bitte verlassen Sie das Haus schon jetzt nur im Notfall oder für den Weg zur Arbeit. Sagen Sie das bitte alle Menschen, die Sie kennen in aller Deutlichkeit! Auch im Sinne der Geschäfte und Unternehmen in unserer Gemeinde müssen wir uns alle an die Vorgaben halten, damit diese Einschränkungen des öffentlichen Lebens möglichst bald wieder beendet werden und damit auch die Existenzgrundlage der Unternehmen in unserer Gemeinde nicht weiter gefährden“, so Bürgermeister Thegelkamp.
„Wenn Sie etwas machen wollen, dann doch vielleicht folgendes: Übernehmen Sie Einkäufe für Ihre Nachbarn oder gehen Sie zu den einzigen Terminen, die aktuell zulässig sind: die Blutspende-Termine des DRK Wadersloh“:
- März 2020 von 16:00 bis 20:00 Uhr in der Sekundarschule Wadersloh (Winkelstraße 13)
- März 2020 von 16:30 – 20:30 Uhr in der Grundschule Liesborn (Eickhoff 12)
Aktuelle Vorgaben für Verkaufsstellen:
Zwingend zu beachten ist, dass geöffnete Verkaufsstellen alle erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene (z.B. Bereitstellung von Desinfektionsmittel im Eingangsbereich), zur Steuerung des Zutritts (z.B. Beschränkung der Kundenzahl in der Verkaufsstelle) und zur Vermeidung von Warteschlangen (z.B. großflächige und ausgewiesene Wartebereiche) treffen.
Geöffnet bleiben:
- der Einzelhandel für Lebensmittel,
- Wochenmärkte,
- Abhol- und Lieferdienste,
- Getränkemärkte,
- Apotheken,
- Sanitätshäuser,
- Drogerien,
- Tankstellen,
- Banken und Sparkassen,
- Poststellen,
- Optiker und Hörgeräteakustiker,
- Reinigungen und Waschsalons,
- der Zeitungsverkauf,
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
- und der Großhandel.
Einzelhandelsgeschäfte, die auch Dienstleistungen anbieten, müssen sich ab sofort auf das Erbringen dieser Dienstleistungen beschränken. (Z.B. müssen Autohäuser den Verkauf einstellen, können aber mit geeigneten Hygienemaßnahmen die Reparaturen weiterführen.)
Quelle: Gemeinde Wadersloh