Kreis Warendorf/Wadersloh (mw/pm). Die Drähte zwischen den Rathäusern und dem Kreishaus glühten am Montag (16. März). In einer Telefonkonferenz stimmten sich Landrat Dr. Olaf Gericke und die Bürgermeister der Städte und Gemeinden über eine gemeinsame Linie im Zusammenhang mit dem Coronavirus ab.
„Unsere wichtigste Aufgabe ist es, die Zahl der Infektionen so gering wie möglich zu halten. Da der Schutz der Gesundheit Vorrang hat, steht das öffentliche Leben vor massiven Einschränkungen. Denn weniger Kontakte bedeuten weniger Infektionen. Es geht also jetzt vor allem um Rücksichtnahme auf die Schwächeren und um gegenseitige Hilfe“, betonten der Landrat und der Beckumer Bürgermeister Dr. Karl-Uwe Strothmann, der als Sprecher der Bürgermeister persönlich ins Kreishaus gekommen war.
Im Mittelpunkt der Konferenz stand, den Erlass der Landesregierung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen vor Ort umzusetzen. Dazu muss nach dem Ordnungsrecht jede Stadt und Gemeinde eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Darin wird u.a. geregelt, dass ab sofort: Bars, Clubs, Theater, Diskotheken, Kinos, Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder und Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und Prostitutionsbetriebe schließen Volkshochschulen, Musikschulen und alle außerschulische Bildungseinrichtungen geschlossen und Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport und Freizeiteinrichtungen einzustellen sind.
- Restaurants und Hotels dürfen unter strengen Auflagen geöffnet bleiben – sie müssen u.a. die Besucher registrieren für Mindestabstände von zwei Metern zwischen den Tischen sorgen und auf Hygienemaßnahmen hinweisen.
- Reiserückkehrer aus Risikogebieten dürfen 14 Tage keine Gemeinschaftseinrichtungen, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Tageskliniken, stationäre Pflegeeinrichtungen, Berufs- und Hochschulen mehr betreten
- Krankenhäuser, Rehabilitations- und stationäre Pflegeeinrichtungen können Besuchsverbote aussprechen oder nur noch höchstens einen privaten Besucher pro Bewohner und Patient pro Tag zulassen.
Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger gibt es auch bei den öffentlichen Verwaltungen im Kreis. Die Rathäuser sind für den Publikumsverkehr nicht oder nur stark eingeschränkt geöffnet. Das gilt auch für das Kreishaus, das ebenso wie alle Nebenstellen einschließlich der Ausländerbehörde und der Jobcenter-Anlaufstellen ab Dienstag (17. März) für den Besucherverkehr geschlossen wird. In dringenden Fällen sind persönliche Termine nach telefonischer Absprache möglich.
Die Kfz-Zulassungsstellen des Kreises in Warendorf und Beckum bleiben ab Mittwoch (18. März) und die Führerscheinstelle ab Donnerstag (19. März) für spontane Besucher geschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, möglichst das Online-Terminverfahren über die Homepage des Kreises (Zulassungsstelle/ „Terminbuchung Online“) zu nutzen oder per E-Mail an zulassungsstelle@kreis-warendorf.de einen Termin zu vereinbaren. Mit der Führerscheinstelle können Termine per Mail unte r Fahrerlaubnis@kreis-warendorf.de oder unterTel. 02581/ 53-3608 vereinbart werden.
Quelle: PM Kreis Warendorf)