Münster (pbm/sk). Bei der Sitzung des Diözesanrates des Bistums Münster am 7. Februar in Münster wurde der „Synodale Weg“ der katholischen Kirche in Deutschland, der Spar- und Strategieprozess im Bistum sowie die Frage der Leitungsformen in Pfarreien und Gemeinden besprochen. Zu Beginn hatte Bischof Dr. Felix Genn sich zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum geäußert und dabei Kritik von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (externer Link) zurückgewiesen.
Im Blick auf den Spar- und Strategieprozess des Bistums informierte Ulrich Hörsting, Leiter der Hauptabteilung Verwaltung im Bischöflichen Generalvikariat, darüber, dass das Bistum für das Jahr 2025 mit einem Haushaltsdefizit von 32,7 Millionen Euro im nordrhein-westfälischen Teil rechne. Dabei sei sogar das Risiko von Konjunkturschwankungen noch nicht erfasst. Die drohenden Haushaltsdefizite sollten durch Einsparungen im Personal- und Sachkostenbereich ausgeglichen werden. Dabei solle der notwendige Personalabbau sozial verträglich gestaltet werden, sagte Hörsting. Dafür sei es notwendig, Zuweisungsempfängern frühzeitig Vorgaben zu machen, welche Stellen nicht mehr besetzt würden beziehungsweise was das Bistum künftig nicht mehr finanziere. „Zu größeren Personaleinsparungen kommt man nur, wenn Aufgaben wegfallen oder in definiert geringerem Umfang erledigt werden“, erklärte Hörsting.
Im Bischöflichen Generalvikariat gelte bereits eine Wiederbesetzungssperre. Frei werdende Stellen sollten in der Regel nicht wiederbesetzt werden. Diese Maßnahme sei wichtig, denn, so betonte der Finanzdirektor: „Bei frühzeitigem Handeln sind wir flexibler im Hinblick auf Übergangsfristen. Wir überfordern uns, wenn später zu viele Maßnahmen gleichzeitig angegangen werden müssen.“
Hörsting sprach sich dagegen aus, die Rücklagen des Bistums für die Defizitabdeckung zu verwenden. Von den Rücklagen liege ein großer Teil in der Versorgungsrücklage, die nicht angetastet werden könne, da sie für Ruhestandszahlungen benötigt werde. Und die restlichen Rücklagen wären in wenigen Jahren aufgebraucht, wenn damit planmäßig vorhersehbare Defizite ausgeglichen werden sollten. Neben dem Sparen sei es wichtig, parallel dazu Strategien für zentrale Handlungsfelder der katholischen Kirche im Bistum Münster zu entwickeln, sagte Hörsting und das betonten auch Mitglieder des Diözesanrates. Eine Strategiegruppe sei bereits eingerichtet worden, um das weitere Vorgehen zu erarbeiten. Vorschläge von grundsätzlicher Bedeutung würden in die diözesanen Gremien eingebracht werden.
Thema war zudem die erste Synodalversammlung des „Synodalen Weges“. In dem Gesprächsprozess der katholischen Kirche in Deutschland tauschen sich Bischöfe und Laien über die Themen Macht, Sexualmoral, die priesterliche Existenz und die Rolle der Frau in der Kirche aus. Bischof Genn betonte, dass der „Synodale Weg“ richtig sei und zugleich ein Wagnis bleibe. „Ich bin und bleibe überzeugt: Wenn das Miteinander so weitergeht und wir einander weiter so zuhören, dann wird es gelingen und wir werden gewinnen.“
Der Bischof berichtete, dass auf der ersten Synodalversammlung das, was es an Kontroversen gibt, offen ausgesprochen worden sei. Wichtig dabei sei es, im Sinne des heiligen Ignatius „die Meinung des anderen zunächst einmal zu retten“. Er sei zudem hoffnungsvoll, dass es bald ein Disziplinarrecht für Priester und eine kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit geben werde. „Und in diesem Gericht wird es dann auch Frauen und Männer geben, die keine Kleriker sind“, betonte der Bischof.
Weiteres Thema war die Frage der Leitungsformen in Pfarreien und Gemeinden. Hierzu wird im Frühjahr eine Handreichung veröffentlicht werden. Ein Diskussionsprozess mit Haupt- und Ehrenamtlichen aus Pfarreien des Bistums habe gezeigt, dass es eine Vielfalt und Offenheit bei Formen und Strukturen brauche, wurde im Diözesanrat betont. Ein einheitliches, für alle Pfarreien gültiges Leitungsmodell werde der Wirklichkeit im Bistum nicht gerecht. Vielmehr solle durch die Vielfalt an Leitungsformen das Bewusstsein für die gemeinsame Berufung und Befähigung aller Getauften gestärkt werden. Sie sollten befähigt werden, Verantwortung für die Seelsorge vor Ort zu übernehmen. „Ich möchte dazu ermutigen, in den Austausch darüber zu gehen, welche Leitungsformen für die jeweilige pastorale Situation angemessen und hilfreich sein können“, sagte Bischof Genn.
Zu Beginn der Sitzung hatte Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp über die geplante Ablösung des Vermögensverwaltungsgesetzes informiert. Künftig, aber wohl nicht vor dem Jahr 2022, solle es für Pfarreien im Bistum Münster die Möglichkeit geben, Pfarreirat und Kirchenvorstand zusammen zu legen oder weiter zwei Gremien bestehen zu lassen, sagte der Generalvikar.
Der Diözesanrat ist das oberste synodale Mitwirkungsgremium, durch das die Gläubigen des Bistums an der Leitung des Bistums durch den Bischof teilnehmen. Aus den vielen Feldern kirchlicher Arbeit kommen hier Vertreterinnen und Vertreter zusammen, um an den zentralen Entscheidungen im Bistum mitzuwirken.
Quelle, Foto: Bistum Münster