Wadersloh/Diestedde/Liesborn (mw/pm). Für den kommenden Winter hat sich die Gemeinde Wadersloh mit allen im Schulbusverkehr Beteiligten hinsichtlich des Winterdienstes beim Schulbusverkehr abgestimmt. Trotz aller Vorsorgemaßnahmen und Planungen kann es aber an einigen Tagen vorkommen, dass besonders schwierige extreme Witterungsverhältnisse das Fahren der Schulbusse und die Beförderung der Fahrschüler/innen zu den einzelnen Schulen nur verspätet oder gar nicht möglich machen. Wie man sich bei dieser Wetterlage verhalten soll, hat die Gemeindeverwaltung am 15.11.2019 in einer Pressemitteilung bekannt gegegeben.
Der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse könne demnach nach der bestehenden Rechtslage in Nordrhein-Westfalen (RdErl. D. Kultusministeriums von 26.03.1980) ein zwingender Grund für ein Schulversäumnis sein. In diesem Fall entscheiden die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schüler/innen selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist.
Wichtig ist, dass die Schüler/innen sicher und gesund zur Schule kommen. Eine Wartezeit auf Schulbusse von etwa 15 Minuten ist angemessen. Danach kann der Selbsttransfer geregelt oder ein entschuldigtes Fehlen gemeldet werden. Das Fehlen vom Unterricht ist der jeweiligen Schule unverzüglich schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) mitzuteilen, heisst es seitens der Gemeindevewaltung.
Quelle: Gemeinde Wadersloh, Symbolfoto: MW