Wadersloh (mw/bb). Das Kapitel „Carl Diem“ ist noch nicht abgeschlossen. Nachdem ein Antrag zur Umbennung durch die FWG am 15. Mai keine Mehrheit im Ratssaal fand, bemüht sich nun die Zukunftsinitiative „ZIN19“ darum, die Namensgebung der Sportstätten in Wadersloh doch noch zu ändern. Hintergrund ist die strittige Vergangenheit von Carl Diem in der NS-Zeit.
In den letzten Kriegstagen soll Diem in der sogenannten „Sparta-Ansprache“ 1.500 Mitglieder der Hitlerjugend zum „Opfergang für den Führer“ aufgefordert haben. In der Nachkriegszeit hatte sich der ehemalige Sportjournalist und Sportfunktionär auch positiv um die Entwicklung des Sports in Deutschland eingesetzt und erhielt 1953 sogar das Bundesverdienstkreuz. In der Folgezeit wurden Diem viele Straßen und Sportstätten gewidmet. So auch in Wadersloh. Im Laufe der Zeit und damit der geschichtlichen Aufarbeitung der Rolle Diems in der NS-Zeit, führte die Debatte um die Namensgebungen in Hinsicht auf die „Sparta-Ansprache“ und der damit einhergehende Tod hunderter Jugendlicher, die sich der nahenden „Roten Armee“ entgegenstellten, in der Folge dazu, dass heute nur noch drei Sportanlagen in Deutschland nach Diem benannt sind.
Die Gruppe „ZIN19“ bezeichnet den Beschluss vom 15. Mai in ihrem Antrag zur Namensänderung vom 7. Juni als „unfassbar“. Obwohl Diem auch zahllose ehrwürdige Taten zur Förderung des Sports im Nachkriegsdeutschland anzurechnen seien (wie etwa die Gründung der Sporthochschule Köln), sei alleine schon die Ansprache 1945 ausschlaggebend, dass Diem kein Vorbild sein kann. „Es darf keine Aufrechnung geben, weil diese Rede ein Verbrechen an der damaligen Jugend darstellt und unverzeihlich ist„, heißt es in dem erneuten Antrag zur Namensänderung und weiter: „Im Wissen über diese aufgedeckte andere Seite dieses Sportfunktionärs ist auch die ZIN19-Gruppe der Überzeugung, kein Gebäude, kein Platz und keine Straße unserer Gemeinde sollte diesen Namen führen. Die ZIN19-Gruppe stellt den Antrag, für die Sportanlage in Wadersloh den Namen Carl Diem zu streichen und zukünftig anderweitig aus vorgenannten Gründen nicht mehr zu nutzen.“
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