Wadersloh (mw/bb). Im vergangenen Herbst feierte die Kameraden des Wadersloher Löschzugs der Freiwilligen Feuerwehr noch das große „Notfallrufnummer“-Jubiläum am alten Standort. Die nächste große Feierstunde könnte die Einweihung eines neuen Gerätehauses an einem neuen Standort sein. Der Rat der Gemeinde Wadersloh stimmte am Montagabend einstimmig für den Neubau an einem neuen Standort.
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Das Aus des aktuellen Standorts war keine große Überraschung. Die aktuellen Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften machen einen Umbau nahezu unmöglich. Das Fehlen von Sanitärräume, Umkleideräumen und Parkplätzen, das Nichtvorhandensein eines sicheren Alarmeingangs und Werkstatt- und Lagerraums führten im Brandschutzbedarfsplan zu einem dringenden Handlungsbedarf, dem die Gemeinde Wadersloh nun Folge leisten möchte. Auch in Hinsicht einer möglichen Erweiterung in Richtung Realschul-Campus wurde nachgedacht. Doch hier machte nicht nur die Immissionsproblematik einen Strich durch die Rechnung, sondern auch der Flächenverlust von rund 25 Prozent des Realschul-Areals. „Das ist kein klares Wasser, das ist undefinierbare Brühe“, umschrieb Bürgermeister Christian Thegelkamp die Option Umbau am alten Standort, an dem das Gebäude 1964/65 erbaut wurde.
Der Rat begrüßte die ausführlichen Diskussionen und die Suche nach einem neuen Standort. Rudolf Luster-Haggeney (CDU) empfand die Sanierung als nicht nachhaltig für eine Nutzungsdauer von mindestens 40 Jahren Sicher aufstellen und sprach sich für eine Stärkung der Feuerwehr aus. „Die Feuerwehr macht eine gute Arbeit und sollte auch gute Bedingungen dafür vorfinden.“ Anne Claßen von der SPD signalisierte vor der Abstimmung, dass sie der Beschlussvorlage zustimmen werde. Rudolf Winkelhorst (FWG) äußerte den Wunsch, dass externe Berater für die Suche nach einem optimalen Standort beauftragt werden sollten. Jens Gregor (FDP) sprach sich ebenfalls für einen neuen Standort aus.
Der Rat entschied einstimmig, dass das Feuerwehrgerätehaus Wadersloh am jetzigen Standort nicht erweitert, sondern aufgegeben wird. Das Grundstück wird somit in die Planungen „Realschulcampus“ einbezogen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, ein geeignetes Grundstück für die Errichtung eines Neubaus vorzuschlagen.
Fotos/Text: B. Brüggenthies