Kreis Warendorf/Wadersloh/Beckum (mw/bb). Erleichterung im Wadersloher Rathaus: Die beiden Mitarbeiter des Bauhofs wurden am Mittwochmorgen bei der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Beckum von der Anklage wegen des Verdachts auf fahrlässiger Tötung freigesprochen.
Im Herbst 2017 kam es in Liesborn-Göttingen zu einem tragischen Unfall mit Todesfolge: Ein 17-Jähriger Motorradfahrer kam bei einem Zusammenstoß mit einem Ackerschlepper eines 25-jährigen Traktorfahrers ums Leben. Mehr als ein Jahr nach dem Unfall erhob die Staatsanwaltschaft Münster Anklage gegen die Gemeinde Wadersloh aufgrund des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Mögliche Versäumnisse beim Grünschnitt hätten die Sicht behindert, was zum dem tragischen Unfall führte.
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Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Münster tragen die Gemeindemitarbeiter eine Mitschuld an dem Tod des Motorradfahrers. Wurden die Verkehrssicherheitspflichten verletzt? Am 6. März endete die Hauptverhandlung nun mit einem Freispruch für die beiden Gemeindemitarbeiter. Bei der Schuldfrage ging es vor allem um die Verantwortlichkeit bei der Freihaltung der Sichtdreiecke am Unfallort. Der Kreis Warendorf sah die Verantwortung bei der Gemeinde Wadersloh. Letztere vertrat von Anfang an die Auffassung, dass die Zuständigkeit beim Kreis liegt.
„Als Bürgermeister der Gemeinde Wadersloh freue ich mich deshalb für meine beiden Mitarbeiter über den von Amtsgericht Beckum jetzt zuerkannten Freispruch. Und unabhängig von der vom Amtsgericht festgestellten Zuständigkeit des Kreises Warendorf für die Freihaltung der Sichtdreiecke an der Unfallörtlichkeit hat die Gemeinde Wadersloh bereits eine umfassende Prüfung der in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Kreuzungen und Einmündungen in Auftrag gegeben, um zukünftig ein solch tragisches Unfallgeschehen zu verhindern“, teilte Waderslohs Bürgermeister Christian Thegelkamp am Mittwochmorgen mit.
Bei der Bestimmung der Verantwortlichkeit ging es vor dem Amtsgericht vor allem um die Rechtsnatur des Eppeler Wegs, der als Wirtschaftsweg ausgewiesen ist. Die Gemeinde Wadersloh hat demnach keine Zuständigkeit für das Freihalten der sogenannten Sichtdreiecke. Ein schuldhaftes Verhalten der beiden Gemeindemitarbeiter konnte nach Erledigung der Beweisanträge nicht festgestellt werden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädierten folglich auf Freispruch. Der zuständige Richter Daniel Bethge verkündete das Urteil um 10.50 Uhr und sprach die Mitarbeiter der Gemeinde frei. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse.
Die Mitarbeiter der Gemeinde Wadersloh reagierten – wie auch die Verwaltungsleitung- mit Erleichterung auf den Freispruch. Bürgermeister Christian Thegelkamp machte in einer Pressemitteilung aber auch deutlich, dass es die Aufgabe der Staatsanwaltschaft Münster gewesen wäre, die Zuständigkeit beim Freihalten der Sichtdreiecke an der Göttinger Straße/Eppeler Weg im Vorfeld zu überprüfen. „Die Durchsuchung in der Gemeinde Wadersloh am 28.03.2018 stellt sich in Anbetracht dieser unterlassenen Klärung der Zuständigkeit rückblickend als rechtswidrig dar, da wegen der fehlenden Zuständigkeit der Gemeinde Wadersloh über die Durchsuchung keine tatsächlichen Beweismittel hätten aufgefunden und beschlagnahmt werden können“, teilte Christian Thegelkamp schriftlich mit. Der Bürgermeister Wadersloh verwies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die Gemeinde Wadersloh schon bei Aufnahme der Ermittlung eine uneingeschränkte Mitarbeit mit der Staatsanwaltschaft anbot. „Dass es stattdessen zu einer Anklageerhebung mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegen zwei Mitarbeiter der Gemeinde Wadersloh kam, die naturgemäß mit einer erheblichen Belastung für die Betroffenen einhergeht, ist bedauerlich und wäre durch die gebotene Klärung der Rechtsfrage vermeidbar gewesen“, so Thegelkamp.