Wadersloh/Münster (mw/bb). Im Fall des vor knapp einem Jahr (September 2017) verstorbenen Säuglings muss sich ab kommender Woche eine junge Mutter (19) vor dem Landgericht in Münster verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der jungen Frau vor, den wenige Monate alten Sohn Medikamente verabreicht zu haben, die zu dem Tod des Babys führten.
In einer gemeinsamen Presseerklärung hatten die Staatsanwaltschaft Münster und die Polizeibehörden aus Warendorf und Münster im Februar 2018 mitgeteilt, dass gegen die Wadersloherin wegen des Verdachts auf Totschlag ihres Kindes ein Haftbefehl erlassen wurde. Anfang September 2017 hatten Rettungskräfte in der Wadersloher Wohnung einen toten Säugling gefunden. Die Todursache konnte zunächst nicht geklärt werden. Die Mutter (18) war zu dem Zeitpunkt des Auffindes des Babys verschwunden. Die Großmutter entdeckte den leblosen Enkel im Bett und alarmierte den Rettungsdienst. Erste Ermittlungen der Mordkommission und die Vernehmung der Mutter hatten zunächst keine Erkenntnisse für ein strafbares Handeln geliefert: „Bei der Obduktion ergaben sich keine Hinweise auf einen Tod durch äußere Gewalteinwirkung“, erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt im Frühjahr.
Im Rahmen der weiteren Analysen und Auswertungen wurden Medikamente im Körper des Säuglings nachgewiesen. „Im Rahmen der erneuten Vernehmung räumte die 18-Jährige ein, ihrem Sohn Medikamente in geringer Menge gegeben zu haben, für sie sei das Geschehen ein Unfall“, erklärte der Leiter der Mordkommission. In der Prozessankündigung heisst es, dass die Beipackzettel der verabreichten Arzneien ausdrückliche Warnhinweise enhalten haben sollen.
Am 8. August um 12.30 Uhr beginnt der Prozess vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Münster. Weitere Prozesstage: 10.08., 30.08., 04.09., 06.09., 12.09., 19.09. (14.00 Uhr) und 26.09.2018, jeweils 9.00
Uhr.
Quelle: Pressemitteilung LG Münster (externer Link) / Symbolfoto: Pexels/pixabay (CC0-Lizenz)