Die Gemeinde Wadersloh weist in einer Pressemitteilung auf die rechtlich erforderliche Anmeldung von Osterfeuern in der Großgemeinde hin. Für alle, die den beliebten Brauch am Wochenende ebenfalls durchführen möchten, gilt es zusätzlich einige Vorgaben zu beachten. Anmeldungen nimmt das Rathaus nur noch am heutigen Mittwoch entgegen.
Grundsätzlich sind – bei vorheriger Anmeldung – Osterfeuer am Ostersamstag (15. April), Ostersonntag (16. April) und Ostermontag (17. April) in der Zeit von 18 bis 24 Uhr gestattet. Die Anmeldung bei der örtlichen Ordnungsbehörde muss bis spätestens Mittwoch, 12.04.2017 erfolgen und folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift und Alter der verantwortlichen Person, die das Feuer durchführen möchte,
- Beschreibung des Ortes, an dem das Feuer stattfinden soll,
- getroffene Vorkehrungen der Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher).
Das Feuer muss ständig von zwei Personen beaufsichtigt werden, von denen mindestens eine Person älter als 18 Jahre sein muss. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.
Das Feuer muss folgende Mindestabstände einhalten:
- 100 Meter zum Aufenthalt von Menschen und Gebäuden
- 50 Meter Abstand von öffentlichen Verkehrsflächen
- 10 Meter Abstand von befestigten Wirtschaftswegen.
Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie Pflanzenreste verbrannt werden. Das Verbrennen von Altreifen ist verboten.
Anmeldungen nimmt Tatjana Reichel unter der Tel.-Nr. 02523-9501280, per E-Mail tatjana.reichel@wadersloh.de oder im Rathaus im Zimmer EG 026 entgegen.
Quelle: Pressemitteilung der Gemeinde Wadersloh; Foto: B. Brüggenthies